Antrag #7911
closedAntrag auf Statutenänderung betreffend Richterwahlen und Mandatsabgaben
0%
Description
Antrag¶
Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern:
Art. 2 Zweck
1-2 ...
3 Zu diesem Zweck will die Piratenpartei Zentralschweiz namentlich durch die Piraten im Ständerat, im Nationalrat sowie in den Legislativen und Exekutiven der Kantone in Abs. 1 und ihrer Gemeinden Einsitz nehmen.
3bis Um die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken unterstützt die Piratenpartei Zentralschweiz Kandidaten für Ämter der Judikative, wenn diese nicht an Absprachen teilnehmen und glaubhaft Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Justizöffentlichkeit sowie die Freiheit und Gleicheit aller Menschen verteidigen.
4-5 ...
Art. 9 Finanzierung
1-3ter ...
4 Jedes Mitglied, das aufgrund seiner Kandidatur durch die Piratenpartei Zentralschweiz oder eine Untergliederung in ein öffentliches Amt der Exektuvie oder Legislative gewählt wurde, ist verpflichtet einen pauschalen Anteil von 10% der nicht spesengebundenen Entschädigungen des Mandats abzugeben. Davon kann durch Vertrag abgewichen werden.
5 Von Mitgliedern der Judikative wird keine Mandatsabgabe erhoben.
Art. A Übergangsbedingung
1 Die Statutenänderung tritt am Tag nach dem Beschluss in Kraft.
Variante A
2 Von bereits gewählten Amtsträgern der Judikative wird die Mandatsabgabe bis zum Ende ihrer regulären Amtszeit erhoben.¶
Variante B
2 Bereits gewählte Amtsträger der Judikative können sich von der Mandatsabgabe befreien, wenn sie von der Partei geleistete Wahlkampfausgaben vollständig erstatten.¶
Variante C
2 Auch von bereits gewählten Amtsträgern der Judikative wird zukünftig keine Mandiatsabgabe mehr erhoben.¶
Begründung¶
Die Piratenpartei sollte selbst tun, was sie fordert und unabhängige Richterkandidaten aufstellen, statt mit Mandatsabgaben eine gegenseitige Abhängigkeit zu Richtern schaffen.
Der Hauptantragsteller wird hier bei der Stimmabgabe in den Ausstand treten, falls er zwischenzeitlich zum Verwaltungsrichter gewählt sein sollte.