Task / Tâche #7954
closedPrüfung formale Zulässigeit/Gültigkeit der Anträge #7951 und #7953
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Description
Hallo Renato
Ich möchte dich um deine juristische Einschätzung bitten ob die Anträge #7951 und #7953 zur PV zugelassen werden können. Folgende Fragen sind innerhalb des PPV aufgetreten:- Bei beiden Anträgen ist die Begründung nicht explizit ausgezeichnet, bei #7953 fehlt sie aber mehr als bei #7951. Bei #7953 wird aber explizit auf den Zusammenhang mit #7951 hingewiesen. In der Vergangheit wurden diese beiden Themen, wenn ich mich korrekt erinnere, auch schon in einem Antrag gestellt. Ist dieser Punkt ein Grund den Antrag nicht zur PV zuzulassen?
- Bei beiden Anträgen steht "Antrag gestellt durch den Schatzmeister in seiner Funktion/Vorstand" / "Antrag durch den Vorstand/Schatzmeister", es existiert aber kein formaler Beschluss des Vorstandes, dass dieser Antrag vom Vorstand eingereicht werde. Wenn ich mich korrekt erinnere, wurde in der Vergangenheit teilweise angenommen, dass es die Aufgabe vom Schatzmeister ist, das Budget zu erstellen und er es deshalb auch im Namen des Vorstandes, und somit als Organ, einreichen könne an die PV, da er ja von der PV ureigens in diese Funktion gewählt wurde. Sind die Anträge so zulässig oder nicht?
Ich wäre um eine Rückmeldung/Einschätzung bis zum 18.9. sehr dankbar.
Updated by Atropos about 6 years ago
https://projects.piratenpartei.ch/issues/7816 der hier könnte ähnlich gelager sein, wie die von Res.
Updated by Atropos about 6 years ago
https://projects.piratenpartei.ch/issues/7472 das könnte ein Präzedenzfall zu den aufgeworfenen Fragen sein...
Daniel merkte noch an, dass das PPV den Antrag unterstützt habe, das hat das PPV aber erst am 29.8. getan. Die Antragsfrist für die PV 16.2 war aber am 27.8.16
Updated by Atropos about 6 years ago
Updated by vipa about 6 years ago
Hier meine kurze Einschätzung:
Es gibt gewisse Anforderungen, die unbedingt erfüllt sein müssen, die basierend auf u.a. Art. 5 der Statuten im Versammlungs- und Abstimmungsreglement festgelegt wurden:
Ein Antrag braucht
1. einen Titel (Art. 5 Abs. 1 VAR);
2. einen (verständlichen) Antragstext (Art. 5 Abs. 1 VAR);
3. eine Begründung (Art. 5 Abs. 2 Statuten, Art. 5 Abs. 1 VAR);
4. ein Quorum oder Organ als Antragssteller (Art. 5 Abs. 2 Statuten)
5. rechtzeitige Einreichung (Art. 5 Abs. 2 VAR)
(eigentlich auch noch z.B. 6. Zuständigkeit nach Art. 5 Statuten; vor Gericht ist hängig, ob bei gewissen Anträgen unter der Statutenänderung eine inhaltliche Überprüfung auf Vereinbarkeit angebracht ist; Sprache nach Art. 5bis Statuten usw. Für den aktuellen Fall sind nur die oben genannten 5 Punkte von Interesse.)
Zu #7951:
1. + hat einen Titel,
2. + hat Antragstext,
3. + hat eine "Begründung" ("wir brauchen ein Budget"), die für den Fall des jährlichen Budgets genügt,
4. + das PPV hat Fälle, bei denen bereits festgestellt wurde, dass bei Organen (in ihrer Funktion) normalerweise angenommen wird, dass, bis auf Widerruf, ihre Anträge durch den Vorstand akzeptiert sind. (Vgl. #7472),
5. + wurde rechtzeitig eingereicht.
(Rest gegeben)
gültig. Inhaltliche Prüfung gibts nicht.
Zu #7953
1. + hat einen Titel,
2. + hat Antragstext,
3. - hat keine Begründung. "Diese Motion steht im Zusammenhang mit Motion #7951 und ist mit dieser zusammen zu behandeln" ist eine Feststellung und Handlungsanweisung, aber keine Begründung. Warum der Mitgliederbeitrag 80 sein soll, ergibt sich nicht.
(Rest gegeben)
ungültig.
Updated by Atropos about 6 years ago
- Status changed from New to Closed
Vielen Dank fürs Abklären @user758