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Motion #818

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Urabstimmungsordnung: Streichung der Vorlaufzeit

Added by Anonymous about 13 years ago. Updated over 11 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statutes & Regulations
Target version:
Start date:
24 January 2011
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Hintergrund
Wenn eine Pi-Vote-Abstimmung angekündigt wird, vergehen einige Tage bis die Mitglieder überhaupt abstimmen können. Dies ist in der jetzigen Urabstimmungsordnung so geregelt, um zuerst eine Diskussion zu "erzwingen". Für die abstimmungswilligen Piraten ist dies aber eine Zumutung, wenn sie nach der Ankündigung den Client öffnen und nicht abstimmen können. Es gehen so potentielle Stimmen verloren, weil nicht mehr daran gedacht wird, 7-10 Tage später den Client nochmal zu öffnen. Deshalb schlage ich vor, diesen Teil der Urabstimmungsordnung wie folgt zu ändern.

Alt
Artikel 10 Die Abstimmung
1. Frühestens 7 Tage und spätestens 10 Tage nach Veröffentlichung wird die Urabstimmung
gestartet welche danach für genau 14 Tage offen sein wird.
2. Auch in dieser Zeit ist eine öffentliche Diskussion möglich.

Artikel 11 Das Ende der Abstimmung
1. Die Mitglieder des Abstimmungskontrollorgans müssen innerhalb von 3 Tagen das Resultat auszählen.
2. Ein Resultat ist damit frühestens 21 Tage nach Einreichung des Antrages möglich, und spätestens nach 27 Tagen.

Neu
Artikel 10 Die Abstimmung
1. Zeitgleich mit der Veröffentlichung wird die Urabstimmung gestartet welche danach für genau 14 Tage offen ist.

Artikel 11 Das Ende der Abstimmung
1. Die Mitglieder des Abstimmungskontrollorgans müssen innerhalb von 3 Tagen das Resultat auszählen.
2. Ein Resultat ist damit frühestens 14 Tage nach Einreichung des Antrages möglich, und spätestens nach 17 Tagen.

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