Motion #865
closedPublikationsort von Ankündigung für Urabstimmungen
Description
Hintergrund
Parteiorgan bedeutet Vorstand, PV, etc. Publikationsorgan ist die Webseite (siehe Artikel 27 Abschnitt 1).
Antrag
Es wird beantragt, die Artikel 15 Abschnitt 6 der Statuten wie untenstehend zu ändern.
Alt
Art. 15 Abschnitt 6
Jede Urabstimmung ist mindestens eine Woche vor deren Beginn im Parteiorgan und per Brief oder E-Mail anzukündigen. Die Ankündigung umfasst mindestens den Wortlaut aller Anträge sowie die Art der Abstimmung, Zeitpunkt und Abstimmungsfristen.
Neu
Art. 15 Abschnitt 6
Jede Urabstimmung ist mindestens eine Woche vor deren Beginn im Publikationsorgan und per Brief oder E-Mail anzukündigen. Die Ankündigung umfasst mindestens den Wortlaut aller Anträge sowie die Art der Abstimmung, Zeitpunkt und Abstimmungsfristen.