Motion #888
closedNeues Organ "Präsidentenkonferenz"
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Description
Durch die Sektionen haben die "Führungsriege" mittlerweile eine Grösse erreicht, welche es nötig macht, unsere Strukturen zu professionalisieren. Es ist unumgänglich, dass eine agile Parteiführung auf eine robuste und klare Struktur zählen kann.
Hintergrund
Die Präsidenten der Sektionen sowie der Mutterpartei haben sich bereits zu einer Sitzung getroffen und geplant, regelmässig weitere Treffen durchzuführen. Um diesen Treffen einen formalen Rahmen zu geben, schlage ich vor ein neues Organ namnes "Präsidentenkonferenz" einzuführen. Die Grundidee wurde den Statuten der FDP Schweiz entnommen.
Weiterhin muss sich die Arbeit des Vorstandes mehr auf Strategie fokussieren. Organisatorische, administrative und politische Arbeiten sollen wenn möglich delegiert werden. Dazu wählt die neue Präsidentenkonferenz geeignete Piraten in die nachfolgend aufgelisteten neuen Ämter.
- Politischer Geschäftsführer
- Leitung Kantonale Sektionen Westschweiz
- Leitung Kantonale Sektionen deutschsprachige Schweiz
- Internationale Zusammenarbeit
- Pressesprecher
Antrag
Es wird beantragt, die Artikel 7 Abschnitt 1 der Statuten wie untenstehend zu ändern, sowie die Statuten mit dem neuen Kapitel "Präsidentenkonferenz" direkt nach Artikel 8 zu erweitern.
Alt
Art. 7 Organe
1. Die Organe der PPS sind: a. Piratenversammlung (PV); b. Vorstand; c . Geschäftsprüfungskommission (GPK); d. Abstimmungskontrollorgan; e. Arbeitsgruppen.
Neu
Art. 7 Organe
1. Die Organe der PPS sind: a. Piratenversammlung (PV); b. Präsidentenkonferenz (PK); c. Vorstand; d. Geschäftsprüfungskommission (GPK); e. Abstimmungskontrollorgan (AKO); f. Arbeitsgruppen (AGs).
Neuer Artikel
Die Präsidentenkonferenz
1. Die Präsidentenkonferenz setzt sich zusammen aus: a. den Präsidenten der Kantonalen Sektionen sowie die gemäss Artikel 3d gewählten Piraten; b. den Mitgliedern des Vorstands; c. gewählten Vertretern der Partei in nationalen sowie kantonalen Parlamenten. 2. Im Verhinderungsfall lassen sich die kantonalen Parteipräsidenten durch ein anderes Mitglied des Sektionsvorstandes ersetzen. 3. Die Präsidentenkonferenz a. kann Personen bestimmen, welche die Parteispitze bei sachpolitischen, organisatorischen oder sonstigen Fragen vertreten. Sie kann diesen Personen Aufträge erteilen; b. bestimmt einen Vizepräsidenten, der bei Bedarf die Funktion des Parteipräsidenten übernimmt; c. überprüft die Umsetzung des Parteiprogramms; d. überwacht und kontrolliert die Arbeit der Partei; e. wählt geeignete Piraten in die nachfolgenden Ämter. Diese können auch Mitglieder des Vorstands sein. - Politischer Geschäftsführer - Leitung Kantonale Sektionen Westschweiz - Leitung Kantonale Sektionen deutschsprachige Schweiz - Internationale Zusammenarbeit - Pressesprecher 4. Die Präsidenten sind angehalten, an den Sitzungen teilzunehmen und verpflichten sich, ihren Vorstandskollegen über die Beschlüsse der Präsidentenkonferenz zu orientieren. 5. Die Präsidentenkonferenz wird nach Bedarf durch den nationalen Vorstand oder auf Verlangen dreier Kantonalparteien einberufen.