Motion #890
closedAntrag: Streichung Whistleblower Artikel (293 StGB) und rechtliche Stärkung von Informanten
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Antrag: Streichung Whistleblower Artikel (293 StGB) und rechtliche Stärkung von Informanten HintergrundDer Artikel 293 des Strafgesetzbuches (StGB) regelt die Veröffentlichung amtlich geheimer Verhandlungen. Deckt ein Journalist oder eine Journalistin durch geheime oder vertrauliche Informationen eine rechtswidrige Handlung oder Missstände in der Verwaltung bzw. der Politik auf, so wird die Person unter Strafe respektive Busse gestellt. Es ist nicht bloss von hohem öffentlichem Interesse, wenn amtliche Verstösse publik gemacht werden, der Gesetzesartikel widerspricht zudem auch gegen die Medienfreiheit und schränkt diese in unzulässiger Weise ein. Auch wenn kein Verstoss vorliegt, ist die Medienfreiheit als gewichtiger zu bewerten.Gemäss Statuten (Art. 2 Lit. c & d) setzen sich die PIRATEN dafür ein, Medienverbote zu bekämpfen und einen transparenten Staat zu fördern.Aus diesem Grund ist der Antragssteller der Ansicht, dass sich die Piratenpartei Schweiz dafür einsetzt, dass der unsägliche Artikel ersatzlos gestrichen und Informanten rechtlich gestärkt wird. AntragAufnahme des nachfolgenden Satzes in den Forderungskatalog des Parteiprogrammes – Kapitel «Transparenz des Staatswesens»: * Streichung des Whistleblower Artikel 293 StGB und rechtliche Stärkung von Informanten.==Anhang==StGB Art. 293 http://www.admin.ch/ch/d/sr/311_0/a293.htmlVeröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen * 1 Wer, ohne dazu berechtigt zu sein, aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde, die durch Gesetz oder durch Beschluss der Behörde im Rahmen ihrer Befugnis als geheim erklärt worden sind, etwas an die Öffentlichkeit bringt, wird mit Busse bestraft. * 2 Die Gehilfenschaft ist strafbar. * 3 Der Richter kann von jeglicher Strafe absehen, wenn das an die Öffentlichkeit gebrachte Geheimnis von geringer Bedeutung ist. NEU: FreePhone - kostenlos mobil telefonieren und surfen! Jetzt informieren: http://produkte.web.de/go/webdefreephone