Motion #4508
Updated by Atropos almost 12 years ago
h3. Alt *Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung* 1 Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion muss durch den Vorstand der PPS beantragt und durch das Piratengericht oder die Piratenversammlung PV beschlossen werden. h3. neu *Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung* 1 Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion *kann* durch den Vorstand der PPS beantragt und durch die PV beschlossen werden. h3. Begründung Die alte Bestimmung schafft einen klaren Widerspruch zu Art 5 der StPPS. Deswegen soll muss in kann geändert werden. Frage: bist du für die Annahme dieser Änderung?