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Motion #4508
closedArt 21.1 StPPS
Description
Alt¶
Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung
1 Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion muss durch den Vorstand
der PPS beantragt und durch die PV beschlossen werden.
neu¶
Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung
1. Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion muss durch den Vorstand
der PPS beantragt und durch \emph{das Piratengericht oder} die Piratenversammlung beschlossen werden.
Begründung¶
Die alte Bestimmung schafft einen klaren Widerspruch zu Art 5 der StPPS. Deswegen soll muss in kann geändert werden.
Frage: bist du für die Annahme dieser Änderung?
Updated by admin almost 12 years ago
- Due date set to 02 March 2013
Automatically enforce due date for Normal Priority to 30 days in the future
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