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Motion #4508

Updated by Atropos about 11 years ago

h3. Alt 


 *Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung* 

 1 Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion muss durch den Vorstand 
 der PPS beantragt und durch das Piratengericht oder die PV Piratenversammlung beschlossen werden. 


 h3. neu 


 *Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung* 


 1. 

 1 Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion muss *kann* durch den Vorstand 
 der PPS beantragt und durch \emph{das Piratengericht oder} die Piratenversammlung PV beschlossen werden. 


 



 h3. Begründung 


 Die alte Bestimmung schafft einen klaren Widerspruch zu Art 5 der StPPS. Deswegen soll muss in kann geändert werden. 


 Frage: bist du für die Annahme dieser Änderung?

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