Motion #4508
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h3. Alt *Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung* 1 Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion muss durch den Vorstand der PPS beantragt und durch das Piratengericht oder die PV Piratenversammlung beschlossen werden. h3. neu *Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung* 1. 1 Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion muss *kann* durch den Vorstand der PPS beantragt und durch \emph{das Piratengericht oder} die Piratenversammlung PV beschlossen werden. h3. Begründung Die alte Bestimmung schafft einen klaren Widerspruch zu Art 5 der StPPS. Deswegen soll muss in kann geändert werden. Frage: bist du für die Annahme dieser Änderung?