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Beschluss / Décision #6986

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h1. Antrag 

 Der Vorstand möge beschliessen, dass die Piratenpartei Schweiz gegen die Behördenpropaganda für andere Parteien in der Wahlanleitung Beschwerde bei den Kantonsregierungen führt und deren Entscheide ggf. ans Bundesgericht weiterzieht. Zu diesem Zweck stellt der Vorstand CHF 2000 zurück und beauftragt Stefan Thöni mit der Durchführung. 

 h1. Begründung 

 Die einseitige Werbung für die bis anhin im Nationalrat vertretenen Parteien, welche an jeden Wahlberechtigten ging benachteiligt die Piratenpartei. Das Bundesgericht hat auf kommunaler Ebene schon einmal entschieden, dass einseitge Behördenpropaganda bei Wahlen unzulässig ist. 

 h1. Planung 

 Die Beschwerde soll simultan in den 4 deutschschweizer Kantonenn, in welchen wir antreten erfolgen. Die Sektionen, Aargauer Piraten und Kandidaten werden eigeladen, sich für sie kostenlos zu beteiligen. 

 Die Beschwerdefrist ist 3 Tage, die Kantonsregierungen müssen danach innert 10 Tagen entscheiden. Danach kann die Beschwerde innert 3 Tagen an Bundesgericht weitergezogen werden. 

 Es ist zu erwarten, dass die Kantonsregierungen (zu Recht) auf die Beschwerde nicht eintreten, da die Bundeskanzlei das Wahlrecht verletzt hat. 

 Wir planen, dazu eine Medienmitteilung rauszugeben, sobald die Beschwerde eingereicht wurde.

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