Protokoll der GPK Sitzung vom 09.09.2012¶
- Ort: Heim Stefan Thöni
- Start: 16:00
- Ende: 17:38
- Leitung: Stefan Thöni
- Anwesend: Stefan Thöni, Sara von Salis, Christian Tanner
- Entschuldigt: Patrick Mächler, Rudolf Sommer
Formalitäten¶
Protokoll vom 06.08.2012
Stefan Thöni: ja
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Angenommen
Information #3292 Status der Buchhaltung¶
Termin gemacht, Geld noch nicht eingetroffen, sieht so aus, als ob es bald zum Abschluss kommt
Anträge¶
Transparente Buchhaltung auf der Hauptseite¶
Antrag gestellt durch Stefan Thöni Termin bis 15.09. Sollte gut kommen. Wird an nächster Sitzung besprochen.
Prüfung Wahlkampfbeiträge SGARAI¶
Status z.Z unbekannt Rudolf Sommer macht Termin. Wird an nächster Sitzung besprochen
Anmelden der Mitgliederdatenbank auf datareg.admin.ch¶
Christian Tanner: Romandie Mitglied (Cédric Jeanneret) hat bei datareg.admin.ch reingeschaut. Gigantischer Fundus, die Personendbs behandeln. Wollen wir unsere MDB dort auch anmelden? Sind gesetzlich nicht verpflichtet, da mit dem SPO eine interne Position existiert, die die Korrekte Handhabung der MDB kontrolliert.
im sinne transparenz wäre evtl. Vorteil.
Stefan Thöni: Kosten?
Christian Tanner: keine
Müssen tun wir nicht. Aber schaden tut es uns nicht, Vorteile bringen tut es auch nicht, aber wäre transparent.
Wollen wir dies der GL vorschlagen:
Stefan Thöni: ja
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Angenommen. Christian Tanner stellt Antrag an GL.
Beschwerde Antragskommission¶
Stefan Thöni als Mitglied der ANKOM tritt in Ausstand.
Urabstimmung zum Thema Jugendmusikförderung wurde ohne die ANKOM zu involvieren gestartet.
Chronologie: Nachträglich im Eil(st)verfahren durch ANKOM Umlaufbeschluss (innert 8h) bewilligt. Somit ist die Uarbstimmung gültig.
Sara von Salis: Rüge an GL, mit Hinweis, die Verfahren strikt einzuhalten.
Christian Tanner: Habe momentan noch keine Meinung dazu. Schlage vor dies auf nächste Sitzung zu verschieben, um klares Meinungsbild von mehr als 2 Mitgliedern GPK zu haben.
Sara von Salis: Schreibe eine Mail an Moira um Sie zum Stand der Dinge zu informieren.
Dauer der Zertifizierung¶
Stefan Thöni: Geht schon 1 Woche von Versendung bis zu Thomas Bruderer, da es nach Vallorbe geschickt und umadressiert. Danach landet es auf dem Stapel. Bis Stapel von Thomas und Florian Mauchle wieder zu Simon Rupf ging, waren 2 Monate vorbei.
Christian Tanner: Hat im Jan Zertifikat beantragt und konnte erst im April abstimmen. Geht wieder lange bei Autoritäts Zertifikat, obwohl da kein Papier im Spiel ist.
Sara von Salis: Evtl Vallorbe als Sitz ändern.
Christian Tanner: Ist Floh der einzige, der Zertifikate signiert?
Stefan Thöni: Ja
Christian Tanner: Viele Sachen um den Hals, dass es so lange geht?
Sara von Salis: Studium etc.
Christian Tanner: Gibt es eine Regelung, dass nur eine Person diese Zertifikate signieren kann?
Stefan Thöni: Laut UAO ist Registrar Zertifizierungsstelle. Es wäre evtl möglich zu delegieren an Unterzertifizierungsstelle.
Christian Tanner: Zitiert UAO Art. 2. Heisst nicht, dass er sie signieren muss. Aber später explizit "Die Zertifizierungsstelle prüft"...
Stefan Thöni: Müssen vorschlagen, dies zu ändern.
Christian Tanner: Was ist die akzeptable Zeit zum signieren eines Zertifikats?
Stefan Thöni:. 2 W. nach Ankunft bei Vereinsadresse. Vorschlag: PO-Box in Region ZH. Chance dass 2 Vorstände in Region ZH sind wird immer ziemlich gross sein.
Kosten: falls PO Box in ZH 4 x 135.00 falls Vereinsadresse weiterhin in Vallorbe
Papierantrag wird weiter beibehalten werden, auch wenn weitere Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.
Stefan Thöni: Schreiben Antrag die Vereinsadresse zu ändern. GL kann Postfach immer noch beschliessen. Allerdings kommt Änderung auf Vereinsadresse nach Zürich evtl an PV nicht durch.
Abstimmung: Vorschlag Adressänderung an PV, sowie Änderung der Adresse im PiVote Tool
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Stefan Thöni: ja
Angenommen
Mögliche Verletzung der UaO Art 14¶
Der Registrar hat einem Notar ein Zertifikat signiert, ohne dass dieser gewählt wurde. Stefan Thöni hat diesen Vorfall dem Vorstand gemeldet. Somit ist ein Verfahren im Gang.
Da Schuld und Tatfolgen geringfügig sind (konkret: es wurde ein Notarzertifikat signiert, es braucht mindestens zwei weitere um ein gültiges Zertifikat zu erlangen) liegt hier keine schwere Missachtung der Vereinsgrundsätze vor.
Die GPK stellt dem Vorstand den Antrag, das Verfahren gegen den Registrar wegen Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO infolge Geringfügigkeit einzustellen.
Zuständigkeiten¶
Für Ausschlussverfahren nach Art. 5 Abs. 1 StPPS, inklusive solcher wegen Verletzung von Art. 14 UaO, ist der Vorstand zuständig.
Nimmt der Vorstand ein solches Verfahren nicht oder nicht korrekt an die Hand, so begründet dies nach Art. 10 Abs. 1 und 1bis StPPS bzw. nach Art. 1 Abs. 2 GR-GPK eine Untersuchung der GPK.
Vorgehen¶
Nimmt der Vorstand ein Ausschlussverfahren nicht oder nicht korrekt an die Hand, so untersucht die GPK den Fall und stellt entsprechende Anträge an den Vorstand.
Nimmt der Vorstand ein Ausschlussverfahren trotz Antrag der GPK nicht oder nicht korrekt an die Hand, so ruft die GPK das Schiedsgericht an.
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Stefan Thöni: ja
Grundsätze:¶
Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 lit. f StPPS erkennt die GPK, vorbehaltlich andereslautender Scheidsgerichtentscheide, dass Art. 3 bis 11 StPO auf Ausschlussverfahren nach Art. 5 Abs. 1 StPPS sinngemäss zur Anwendung kommen.
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Stefan Thöni: ja
Vorliegender Fall¶
Mit Email vom 29.08.2012 hat Stefan Thöni über eine mögliche Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO durch Florian Mauchle hingewiesen. Der Vorstand hat darauf bis heute nicht regiert. Deshalb wird der Fall nun durch die GPK untersucht.
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Stefan Thöni: ja
Faktenlage¶
Aufgrund der Email von Florian Mauchle vom 28.08.2012 und des entsprechenden gültigen Zertifikats geht die GPK davon aus, dass Florian Mauchle Stefan Agner ein Zertifikat als Notar gemäss Art. 5bis Abs. 1 UaO mit dem Rootzertifikat signiert hat. Weiterhin stellt die GPK aufgrund der Protokolle des AKO fest, dass Stefan Agner nicht zum Notar gewählt worden ist.
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Stefan Thöni: ja
Beurteilung¶
Die GPK sieht in dem Vorgehen von Florian Mauchle eine Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO. Sie sieht es als wahrscheinlich an, dass Florian Mauchle einem Verbotsirrtum unterlegen ist. Sie geht davon aus, dass der Verbotsirrtum bei genügender Sortfalt hätte vermieden werden können und daher fahrlässig war. Deshalt geht die GPK weiter davon, dass Art. 14 Abs. 9 UaO zum tragen kommt.
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Stefan Thöni: ja
Antrag¶
Weil durch die verbotene Handlung kein Schaden entstanden ist und die Schuld gering ist, erkennt die GPK nach Art. 8 Abs. 1 StPO und Art. 52 StGB einen Grund für die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Stefan Thöni: ja
Antrag¶
Die GPK stellt dem Vorstand den Antrag, das Verfahren gegen Florian Mauchle wegen Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO wegen Geringfügigkeit einzustellen.
Sara von Salis: ja
Christian Tanner: ja
Stefan Thöni: ja
Stefan Thöni beantragt bei der GL, diesen Punkt für die nächste Vorstandssitzung zu beantragen.
Varia¶
Neues GPK Logo
Christian Tanner Strich an Rolle dicker machen
Schluss¶
Für die Sitzungsleitung¶
Stefan Thöni
Steinhausen, 01.10.2012
Für das Protokoll¶
Christian Tanner
Biberstein, 01.10.2012