Die Sitzungsordnung des Vorstandes regelt die Beschlussmodalitäten des Präsidiums, der Geschäftsleitung und des Gesamtvorstandes. Die Sitzungsordnung besitzt die Kapitel "Gesamtvorstand", "Präsidium" und "Geschäftsleitung". Die Sitzungsordnung kann mit jeweils einfachem 2/3 Mehr des jeweils zuständigen Gremiums geändert werden.
Die Regeln für den Gesamtvorstand sind nicht Teil der jeweiligen Sitzungsordnungen des Präsidiums oder der Geschäftsleitung.
Änderungen an der Sitzungsordnung müssen regulär für das jeweilige Gremium traktandiert werden.
Die Sitzungsordnung tritt am Tag nach der Annahme in Kraft.
Der Vorstand der Piratenpartei Schweiz beschränkt sein Vetorecht, welches dem Präsidium und der Geschäftsleitung aus Art. 9 Abs 6 der Piratenstatuten vom 4.3.2012 erwächst, wie folgt:
Das Veto wird durch ein alleiniges Antragsrechtsrecht des Präsidiums und der Geschäftsleitung an den Gesamtvorstand erfüllt.
Das alleinige Recht auf ein Veto gibt keine aufschiebende Wirkung.
Die Regelungen der Anträge an den Gesamtvorstand werden im Kapitel Gesamtvorstand geregelt
Sitzungen des Gesamtvorstands müssen entweder durch das Präsidium oder die Geschäftsleitung einberufen werden.
Gemeinsame Sitzung müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls das andere Gremium mit einfachem Mehr zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.
Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Vorständen mitgeteilt werden.
Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Vorstände abgestimmt haben.
Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Vorstände voraus.
Wenn einer der Vorstände dem Beschluss ablehnt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung behandelt werden.
Sitzungen des Präsidiums müssen durch ein Mitglied des Vorstandes angekündigt werden.
Sitzungen müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls das ganze Präsidium zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.
Eine Sitzung gilt auch als angekündigt wenn der Vorstand sich auf einen regelmässigen Rhythmus geeignet hat und keine spezielle Ankündigung macht.
Falls keine Traktanden vorliegen kann eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt.
Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Präsidiumsmitglieder mitgeteilt werden.
Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Präsidiumsmitglieder abgestimmt haben.
Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Präsidiumsmitglieder voraus.
Wenn einer der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Präsidiumssitzung behandelt werden.
Sitzungen der Geschäftsleitung müssen durch ein Mitglied des Vorstandes angekündigt werden.
Sitzungen müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls die ganze Geschäftsleitung zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.
Eine Sitzung gilt auch als angekündigt wenn der Vorstand sich auf einen regelmässigen Rhythmus geeignet hat und keine spezielle Ankündigung macht.
Falls keine Traktanden vorliegen kann eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt.
Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Mitgliedern der Geschäftsleitung mitgeteilt werden.
Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Mitglieder der Geschäftsleitung abgestimmt haben.
Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Mitglieder der Geschäftsleitung voraus.
Wenn einer der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Präsidiumssitzung behandelt werden.