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Sitzungsreglement des Vorstands

Gemeinsame Regelungen

Gültigkeit

  1. Die Sitzungsordnung des Vorstandes regelt die Beschlussmodalitäten des Präsidiums, der Geschäftsleitung und des Gesamtvorstandes. Die Sitzungsordnung besitzt die Kapitel "Gesamtvorstand", "Präsidium" und "Geschäftsleitung". Die Sitzungsordnung kann mit jeweils einfachem 2/3 Mehr des jeweils zuständigen Gremiums geändert werden.
  2. Die Regeln für den Gesamtvorstand sind nicht Teil der jeweiligen Sitzungsordnungen des Präsidiums oder der Geschäftsleitung.
  3. Änderungen an der Sitzungsordnung müssen regulär für das jeweilige Gremium traktandiert werden.
  4. Die Sitzungsordnung tritt am Tag nach der Annahme in Kraft.

Vetorecht

  1. Der Vorstand der Piratenpartei Schweiz beschränkt sein Vetorecht, welches dem Präsidium und der Geschäftsleitung aus Art. 9 Abs 6 der Piratenstatuten vom 4.3.2012 erwächst, wie folgt:
    1. Das Veto wird durch ein alleiniges Antragsrechtsrecht des Präsidiums und der Geschäftsleitung an den Gesamtvorstand erfüllt.
    2. Das alleinige Recht auf ein Veto gibt keine aufschiebende Wirkung.
    3. Die Regelungen der Anträge an den Gesamtvorstand werden im Kapitel Gesamtvorstand geregelt

Besondere Bestimmungen

  1. Mit Annahme dieser Sitzungsordnung werden alle allfällig früher beschlossenen Bestimmungen des Vorstandes zu Sitzungen aufgehoben.

Gesamtvorstand

Sitzung

  1. Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich.
  2. Sitzungen des Gesamtvorstands müssen entweder durch das Präsidium oder die Geschäftsleitung einberufen werden.
  3. Gemeinsame Sitzung müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls das andere Gremium mit einfachem Mehr zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.

Antragsrecht

  1. Anträge an den Gesamtvorstand können nur das Präsidium oder die Geschäftsleitung stellen.
  2. Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten:
    1. Titel
    2. Das Gremium welches den Antrag stellt muss ersichtlich sein
    3. Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden
  3. Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-board/issues
  4. Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden.

Beschlussfähigkeit

  1. Eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung ist beschlussfähig.

Vorsitz

  1. Der Präsident leitet die Sitzung
  2. In Abwesenheit des Präsidenten kommt dem Geschäftsführer diese Aufgabe zu

Protokoll

  1. Es wird mindestens ein Ergebnisprotokoll erstellt, ausnahmsweise nur ein Beschlussprotokoll.

Reguläre Beschlussfassung

  1. Die Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung besteht aus einer Diskussion und Abstimmung.
  2. Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist.

Ausserordentliche Beschlussfassung

  1. Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
  2. Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Vorständen mitgeteilt werden.
  3. Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Vorstände abgestimmt haben.
  4. Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Vorstände voraus.
  5. Wenn einer der Vorstände dem Beschluss ablehnt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Vorstandssitzung behandelt werden.

Ordnungsanträge

  1. Ordnungsanträge können von Mitgliedern des Vorstands formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden.
  2. Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden.
  3. Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die reguläre Beschlussfassung.

Wortbegehren

  1. Der Vorstand kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen.

Präsidium

Sitzung

  1. Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich
  2. Sitzungen des Präsidiums müssen durch ein Mitglied des Vorstandes angekündigt werden.
  3. Sitzungen müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls das ganze Präsidium zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.
  4. Eine Sitzung gilt auch als angekündigt wenn der Vorstand sich auf einen regelmässigen Rhythmus geeignet hat und keine spezielle Ankündigung macht.
  5. Falls keine Traktanden vorliegen kann eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt.

Antragsrecht

  1. Jeder Pirat kann einen Antrag an das Präsidium einreichen
  2. Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten:
    1. Titel
    2. Der Pirat, welcher den Antrag einreicht
    3. Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll, so muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden
  3. Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-presidium/issues
  4. Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden.

Beschlussfähigkeit

  1. Eine ordentlich angekündigte Sitzung des Präsidiums ist beschlussfähig.

Vorsitz

  1. Der Präsident leitet die Sitzung.
  2. In Abwesenheit des Präsidenten leitet die Sitzung ein als Stellvertreter designierter Vize-Präsident.

Protokoll

  1. Es wird mindestens ein Beschlussprotokoll erstellt

Reguläre Beschlussfassung

  1. Die Beschlussfassung an einer Sitzung des Präsidiums besteht aus einer Diskussion und Abstimmung.
  2. Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist.

Ausserordentliche Beschlussfassung

  1. Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
  2. Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Präsidiumsmitglieder mitgeteilt werden.
  3. Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Präsidiumsmitglieder abgestimmt haben.
  4. Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Präsidiumsmitglieder voraus.
  5. Wenn einer der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Präsidiumssitzung behandelt werden.

Ordnungsanträge

  1. Ordnungsanträge können von Mitgliedern des Präsidiums formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden.
  2. Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden.
  3. Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die Reguläre Beschlussfassung.

Wortbegehren

  1. Das Präsidium kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen.

Fragen von Mitgliedern

  1. Am Ende der Sitzung können direkte Fragen an das Präsidium gestellt werden.
  2. Fragen der Mitglieder sollen im Bereich der Strategischen Planung liegen.
  3. Das Präsidium kann Fragen unbeantwortet lassen.

Geschäftsleitung

Sitzung

  1. Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich
  2. Sitzungen der Geschäftsleitung müssen durch ein Mitglied des Vorstandes angekündigt werden.
  3. Sitzungen müssen mindestens 7 Tage im voraus angekündigt werden, falls die ganze Geschäftsleitung zustimmt kann diese Frist ignoriert werden.
  4. Eine Sitzung gilt auch als angekündigt wenn der Vorstand sich auf einen regelmässigen Rhythmus geeignet hat und keine spezielle Ankündigung macht.
  5. Falls keine Traktanden vorliegen kann eine ordentlich angekündigte Vorstandssitzung bis 12:00 Uhr des Tages der Vorstandssitzung abgesagt werden. Ohne Absage bis 12 Uhr findet sie in jedem Fall statt.

Antragsrecht

  1. Jeder Pirat kann einen Antrag an die Geschäftsleitung einreichen
  2. Gültige Anträge müssen folgende Punkte enthalten:
    1. Titel
    2. Der Pirat, welcher den Antrag einreicht
    3. Wenn eine Abstimmung darüber erfolgen soll muss es als Ja / Nein Frage formuliert werden
  3. Die Anträge an den Gesamtvorstand müssen hier eingereicht werden: http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-direction
  4. Anträge müssen mindestens einen Tag vor der Sitzung eingereicht werden.

Beschlussfähigkeit

  1. Eine ordentlich angekündigte Sitzung der Geschäftsleitung ist beschlussfähig.

Vorsitz

  1. Der Geschäftsleiter leitet die Sitzung.
  2. In Abwesenheit des Präsidenten leitet die Sitzung der Koordinator.

Protokoll

  1. Es wird mindestens ein Ergebnisprotokoll erstellt, ausnahmsweise nur ein Beschlussprotokoll.

Reguläre Beschlussfassung

  1. Die Beschlussfassung an einer Sitzung der Geschäftsleitung besteht aus einer Diskussion und Abstimmung.
  2. Ein Antrag gilt als angenommen wenn das einfache Mehr erreicht ist.

Ausserordentliche Beschlussfassung

  1. Geschäfte welche einer dringlichen Behandlung bedürfen können auch im Konsens beschlossen werden.
  2. Das Geschäft muss vollständig ausformuliert und gut begründet allen Mitgliedern der Geschäftsleitung mitgeteilt werden.
  3. Eine Beschlussfassung auf dem Korrespondenzweg ist nur gültig wenn alle Mitglieder der Geschäftsleitung abgestimmt haben.
  4. Die ausserordentliche Beschlussfassung setzt Einstimmigkeit aller aktiven Mitglieder der Geschäftsleitung voraus.
  5. Wenn einer der Präsidiumsmitglieder dem Beschluss nicht zustimmt oder eine Diskussion verlangt muss der Beschluss per regulärer Beschlussfassung an einer Präsidiumssitzung behandelt werden.

Ordnungsanträge

  1. Ordnungsanträge können von Mitgliedern der Geschäftsleitung formlos an die Sitzungsleitung gestellt werden.
  2. Über Ordnungsanträge muss sofort abgestimmt werden.
  3. Für Ordnungsanträge gilt das gleiche Mehr wie für die Reguläre Beschlussfassung.

Wortbegehren

  1. Die Geschäftsleitung kann Wortbegehren von Nichtvorstandsmitgliedern berücksichtigen und ihnen ein Rederecht erteilen.

Fragen von Mitgliedern

  1. Am Ende der Sitzung können direkte Fragen an die Geschäftsleitung gestellt werden.
  2. Fragen der Mitglieder sollen im Bereich des operativen Geschäfts liegen.
  3. Die Geschäftsleitung kann Fragen unbeantwortet lassen.

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