Project

General

Profile

Reglement der Arbeitsgruppen der Piratenpartei Schweiz

Gültig ab: 9. November 2011

Die Arbeitsgruppen sind Dienstleistungseinheiten der Piratenpartei Schweiz. Sie sind beauftragt, im Sinne von Artikel 12 der Statuten der Piratenpartei Schweiz, eine leistungsfähige Organisation aufzubauen und gemäss Ihres Auftrages zu betreiben.

  1. Bezeichnungen
    1. Weibliche und männliche Bezeichnungen werden im Folgenden synonym verwendet.
  2. Mitglieder
    1. Es gibt keine Beschränkung der Mitgliedschaft für die Arbeitsgruppe.
    2. Die Arbeitsgruppe ist beauftrag ein Mitgliederregister zu führen und dies aktuell zu halten.
    3. Sitzungen der Arbeitsgruppe finden möglichst regelmässig statt, mindestens aber einmal im Jahr. Sie sind rechtzeitig angekündigt. Die Mitglieder sind angehalten daran teilzunehmen.
    4. Die Arbeitsgruppe kann ein Mitglied mit 2/3-Mehr der anwesenden Mitglieder aus der Arbeitsgruppe ausschliessen. Ein solcher Entscheid kann vor dem Vorstand angefochten werden.
  3. Struktur
    1. Jede Arbeitsgruppe erhält ein eigenes Pflichtenheft. Um den Auftrag effizient zu erfüllen, hat sie über die Organisations- und Entscheidungsstruktur selber zu entscheiden.
    2. Die Struktur muss, vorzugsweise zu Beginn des Vereinsjahres, von der Arbeitsgruppe
      bestätigt oder neu ausgehandelt werden. Es müssen mindestens 2/3 der AG-Mitglieder an der Sitzung teilnehmen.
    3. Die Änderung der Struktur und des Entscheidungsprozesses muss innert 48 Stunden dem Koordinator per Mail gemeldet und auf der Projektseite der Arbeitsgruppe publiziert werden.
    4. Strukturen und Entscheidungsprozesse sollen so gestaltet sein, dass die Arbeitsgruppe immer handlungsfähig ist.
  4. AG-Leiter
    1. Die Arbeitsgruppe ist verpflichtet einen AG-Leiter zu bestimmen.
    2. Der AG-Leiter wird am Beginn des Vereinsjahres durch die Arbeitsgruppe neu bestimmt.
    3. Über die Befugnisse und Kompetenzen der AG-Leiter entscheidet die Arbeitsgruppe.
    4. Der AG-Leiter ist der Ansprechpartner für alle Auftraggeber und den Koordinator.
    5. Nur ein AG-Leiter kann einen Budget-Antrag einreichen.
    6. Jeder Wechsel des AG-Leiters muss innert 48 Stunden dem Koordinator per Mail gemeldet und auf der Projektseite der Arbeitsgruppe publiziert werden.
  5. Auftrag
    1. Der Vorstand erlässt ein Pflichtenheft für die Arbeitsgruppe. Dieses umfasst inbesondere den Auftrag der Arbeitsgruppe.
    2. Das Pflichtenheft kann die in diesem Dokument festgelegten Rechte erweitern oder einschränken.
    3. Die Arbeitsgruppe ist verpflichtet, die ihr aufgetragenen Arbeiten nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen.
  6. Auftraggeber
    1. Jede Arbeitsgruppe darf nur im Auftrag handeln:
      1. Auftrag gemäss Pflichtenheft
      2. Auftrag von Auftraggeber
    2. Ein Auftraggeber kann sein:
      1. Vorstandsmitglied Piratenpartei Schweiz.
      2. Vorstandsmitglied einer kantonale Sektion der Piratenpartei Schweiz.
      3. Ein Mitglied einer anderen Arbeitsgruppe im Auftrag dieser Arbeitsgruppe.
      4. Ein Mitglied einer Kommission im Auftrag dieser Kommission.
      5. Der Vorsitzende der Piratenversammlung
    3. Dem Auftragnehmer sind folgende Angaben mitzuteilen:
      1. Name des offiziellen Auftraggebers
      2. Gesamtumfang des Auftrags
      3. Arbeitsumfang der jeweiligen Auftragnehmers
      4. Termine
      5. Priorität
    4. Der Auftragnehmer kann den Auftrag aus folgenden Gründen ablehnen:
      1. Keine Ressourcen
      2. Keine Kompetenzen
      3. Sicherheits- oder Datenschutzgründen
    5. Der Auftraggeber darf bei einer Absage mit den Gründen d)-I. und d)-II. externe Dienstleister zuziehen. Er kann zur Erfüllung seines Auftrags eine eigene Infrastruktur aufbauen.
    6. Der Auftraggeber hat immer die Entscheidungsgewalt. Er ist aber dazu angehalten, mit den jeweiligen Arbeitsgruppe zusammenzuarbeiten und von ihrem Können und Wissen zu profitieren.
  7. Mittel
    1. Die Arbeitsgruppe führt keine eigene Rechnung, die Buchhaltung wird durch den Schatzmeister der Piratenpartei geführt.
    2. Es gibt keine Entschädigung für die Mitglieder der Arbeitsgruppe.
    3. Die Piratenversammlung der Piratenpartei Schweiz legt das Budget der Arbeitsgruppe fest. Die Arbeitsgruppe ist an dieses Budget gebunden.
  8. Publikationspflicht
    1. Die Arbeitsgruppe hält alle organisatorischen Entscheidungen in einem Protokoll fest.
    2. Die Arbeitsgruppe verfasst einen Jahresbericht zuhanden der ordentlichen Piratenversammlung.
    3. Die Arbeitsgruppe informiert den Vorstand monatlich über den Status der Arbeitsgruppe.
    4. Die Arbeitsgruppe ist verpflichtet folgende Angaben auf Ihrer Projektseite zu publizieren und aktuell zu halten:
      1. Mitglieder-Liste
      2. Organisations- und Entscheidungsstruktur der Arbeitsgruppe
      3. Name und Kontaktdaten des Leiters
      4. Frühzeitige Ankündigung der Sitzung
      5. Beschlussprotokolle
  9. Änderungen
    1. Die Struktur, den Entscheidungsprozess und der AG-Leiter werden in einer jährlichen Abstimmung, mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder, bestätigt oder neu verhandelt.
    2. Kann die Arbeitsgruppe keine Einigung erzielen, entscheidet der Vorstand über die Organisationsstruktur, den Entscheidungsprozess und den AG-Leiter.
    3. Bei Nichterfüllung eines Auftrags, bei anhaltend ausbleibender Berichterstattung oder anhaltender Verletzung der Meldepflicht, entscheidet der Vorstand über die Organisationsstruktur, den Entscheidungsprozess und den AG-Leiter.
  10. Rechte Vorstand
    1. Erfüllt die Arbeitsgruppe ihren Auftrag auch nach zweimaliger Mahnung nicht, hat der Vorstand das Recht, nach seinem Ermessen Massnahmen einzuleiten.
    2. Erfüllt die Arbeitsgruppe die Punkte 1 bis 9 dieses Reglements auch nach zweimaliger Mahnung nicht, hat der Vorstand das Recht, nach seinem Ermessen Massnahmen einzuleiten.
    3. Ist die Arbeitsgruppe ohne Leitung, ist der Koordinator kommissarischer Leiter und versucht mit der Arbeitsgruppe einen neuen Leiter zu bestimmen.
  11. Gültigkeit
    1. Dieses Reglement ersetzt alle vorherigen gemeinsamen Pflichtenhefter der Arbeitsgruppen.
    2. Dieses Reglement ist nur gültig für Arbeitsgruppen, welche vom Vorstand eingesetzt wurden und welche sich explizit auf dieses Reglement der Arbeitsgruppen berufen.
    3. Dieses Reglement tritt durch Beschluss des Vorstandes der Piratenpartei Schweiz vom 8. November 2011 am 9. November 2011 in Kraft.

Also available in: PDF HTML TXT