Sitzung des Präsidiums

Anwesende

Abwesende

Traktanden

Annahme des Protokolls

Link zum letzten Protokoll: 21.05.2013 und 04.06.2013
http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-presidium/wiki/Protokolle%3E2013-05-21
http://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-presidium/wiki/Protokolle%3E2013-06-04

Abstimmung in Globo

Abstimmung

Asyl für Edward Snowden #5355

eingereicht von: barbara seiler

Antragstext

Liebes Präsidium

Im Vorstand beider Basel haben wir beschlossen zu fordern, dass Edward Snowden in der Schweiz Asyl erhalten soll, falls er es wünscht.
Ich bitte euch, es uns gleich zu tun und dies ebenfalls mit allem Nachdruck auf allen Kanälen zu fordern, auch in Anbetracht der Asyl-Abstimmung von gestern.

liebe grüsse
barbara

Diskussion

Erklärung: Wir glauben nicht dass wir dem Bundesrat in dem Punkt vertrauen können und vermutlich hat dieser Mann ein Spionage verbrechen innerhalb der Schweiz begangen.

Abstimmung

Antrag auf Demo gegen PRISM #5362

eingereicht von: Stefan Thöni

Antragstext

Ich benatrage hiermit, dass die Piratenpartei Schweiz eine Demonstration
gegen den PRISM genannten kriegerischen Lauschangriff vor der
amerikanischen Botschaft organisiert.

gemäss Mail vom 10.06.2013

Diskussion Abstimmung

AG Kamp - Veränderung der Aufgabenbeschreibung #5348

eingereicht von: Barbara Seiler (Leitung AG Kamp), Charly Pache

Antragstext

NEU: ALT:

Diskussion

Abstimmung

Anzeige gegen amerikanische Firmen in der #5363

eingereicht von: Stefan Thöni

Antragstext

Weiter beantrage ich, dass die Piratenpartei Schweiz gegen die bekanntermassen beteiligten amerikanischen Firmen und deren schweizer Niederlassung bzw. deren Führungspersonal Strafanzeige wegen wegen Verbotenem Nachrichtendienst (Art. 272 StGB) sowie, sofern sie einen Kommunikationsdienst betreiben, wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (Art. 321ter StGB) einreicht.

Anmerkung #1: Die Piratenpartei Schweiz und die Piraten sind meiner Meinung nach Geschädigte gemäss Art. 105 Abs. 1 lit a StPO.

Anmerkung #2: Verbotener Nachrichtendienst ist gemäss Art. 4 StGB auch dann strafbar, wenn er im Ausland gegen die Schweiz, ihre Einwohner oder Organsationen verübt wird.

Anmerkung #3: Art. 23 Abs. 1 lit h StPO könnte die Bundesantwaltschaft zuständig sein, da sich das Verbrechen auch gegen eine politische Partei auf Bundesebene und damit gegen den Volkswillen bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen sowie Referendums- und Initiativbegehren richtet. Ist noch abzuklären.

Diskussion Abstimmung

Schluss und nächste Stizung

Sitzung wird durch den Sitzungleiter geschlossen um 21:54.

Die nächste Sitzung ist am 18.06.2013 in Mumble um 21:00.