Project

General

Profile

Grossratswahlen Basel-Stadt 2012

Änderungen im 2012

O-Ton Daniel:

Ich habe einen längeren Brief von der Staatskanzlei bekommen. Darin wird die Piratenpartei informiert, dass ab dieses Jahr der Modus der Gross- und Regierungsratswahlen geändert wird. Die wichtigsten Punkte scheinen mir:

- Listenverbindung sind nicht mehr zugelassen

- Wir müssen mindestens 4% in einem Wahlbezirk erreichen, um an der Sitzverteilung des Grossen Rates teilnehmen zu dürfen.

Am Donnerstag den 15. März findet zudem eine Info-Veranstaltung über dieses Thema statt (10:30-12:00 Grossratssaal). Wir haben Anrecht, da maximal zwei Personen anzumelden.

Aktuelle Legislatur-Periode

Die Legislatur des am 14. September 2008 neu gewählten Grossen Rates dauert vom 1. Februar 2009 bis zum 31. Januar 2013. Sie steht im Zeichen einer historischen Neuerung: Erstmals seit 1875 zählt der Grosse Rat nicht mehr 130, sondern nur noch 100 Mitglieder.
Die Verkleinerung war von der Bevölkerung 2005 im Rahmen der neuen Kantonsverfassung beschlossen worden.

Die nächsten Grossratswahlen werden voraussichtlich Herbst 2012 durchgeführt. Die neue Legislaturperiode startet dann am 1. Februar 2013.

Wahlen 2008

Auszüge aus dem Wahlgesetz

Hier sind Paragraphen aufgelistet, welche für die Organisation der Wahlteilnahme von Wichtigkeit sind.

Art. 2 Wahlgesetz

Die Stimmberechtigten üben das Stimmrecht in der Gemeinde aus, in welcher sie wohnen und angemeldet sind.

Art. 30 WG

Nach dem Proporzwahlverfahren werden gewählt: [..] der Grosse Rat

Art. 35 WG

Wahlvorschläge sind dem zuständigen Departement auf dem amtlichen Formular einzureichen. Sie müssen spätestens am achtletzten Montag, 09.00 Uhr, vor dem Wahlsonntag im Besitz des Büros für Wahlen und Abstimmungen sein.

Art. 36 WG

1. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens 30, im Einerwahlkreis von mindestens 10 Stimmberechtigten, welche in der entsprechenden Gemeinde Wohnsitz haben, unterzeichnet werden.

2. Die Stimmberechtigten dürfen pro Wahl und pro Wahlkreis nur einenWahlvorschlag unterzeichnen. Sie können nach Einreichung des Wahlvorschlags ihre Unterschriften nicht zurückziehen.

3. Vorgeschlagene dürfen ihren eigenen Wahlvorschlag nicht unterzeichnen.

4. Die an erster Stelle, im Verhinderungsfall die an zweiter Stelle Unterzeichnenden vertreten die Wahlvorschläge gegenüber den Behörden. In diesem Rahmen sind die Vertreterinnen oder Vertreter berechtigt und verpflichtet, alle erforderlichen Erklärungen verbindlich abzugeben.

Art 37 WG

1. Jeder Wahlvorschlag muss enthalten:

a. eine geeignete Listenbezeichnung, welche die Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen ermöglicht;
b. Namen, Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der Vorgeschlagenen;
c. Namen, Vornamen, Geburtsjahr und Wohnadresse der Unterzeichnenden;
d. eine von den Vorgeschlagenen unterzeichnete, unwiderrufliche Zustimmungserklärung zur Kandidatur.

2. Jeder Wahlvorschlag darf im übrigen nicht mehr Vorgeschlagene enthalten, als Mandate im Wahlkreis zu vergeben oder Ämter zu besetzen sind.
3. Bei Wahlen nach dem Proporzsystem dürfen die Vorgeschlagenen dreimal aufgeführt werden.

Art. 42 WG

Für die Wahl ist der Kanton in folgende Wahlkreise aufgeteilt: Grossbasel-Ost, Grossbasel-West, Kleinbasel, Riehen und Bettingen.

Art 43 WG

1. Die gemäss § 41 bereinigten Wahlvorschläge werden als Listen bezeichnet. Sie werden mit Ordnungsnummern versehen.
2. Die Listen derselben Partei oder Gruppierung tragen in allen Wahlkreisen identische Bezeichnungen und gleiche Ordnungsnummern.

Art. 44 WG

Zwei oder mehrere Listen desselben Wahlkreises können bis spätestens am sechstletzten Montag vor dem Wahlsonntag durch übereinstimmende Erklärung ihrer Vertreterinnen oder Vertreter miteinander verbunden werden

Art. 50 WG

Die Verteilung der Sitze auf die einzelnen Listen erfolgt im Verhältnis der Stimmenzahlen, die jede Liste erhalten hat.

Art. 51 WG

Listen, die das Quorum von 5%der Stimmen in keinem Wahlkreis erreicht haben, sind von der Sitzverteilung ausgeschlossen.</blockquote>

Art. 55 WG

1. Verbundene Listen gelten bei der Verteilung der Sitze unter Vorbehalt von Abs. 2 als eine Liste.
2. Einzellisten, die das Quorum von 5% der Stimmen in keinem Wahlkreis erreicht haben, scheiden aus der Listenverbindung aus und sind von der Sitzverteilung ausgeschlossen.

Parteistimmen bei den Grossratswahlen 2008

Die in den Wahlkreisen nötige Stimmenzahl für das Erreichen der 5%-Hürde
  • Grossbasel-Ost: 15'479
  • Grossbasel-West: 24'403
  • Kleinbasel: 10'776
  • Riehen und Bettingen: 3'599
Verteilung Mitglieder der Piratenpartei
  • Grossbasel-Ost: 18
  • Grossbasel-West: 16
  • Kleinbasel: 13
  • Riehen und Bettingen: 2
Stimmenzahl pro Pirat:
  • Kleinbasel: 829
  • Grossbasel-Ost: 860
  • Grossbasel-West: 1'525
  • Riehen und Bettingen: 1'800

Fazit: Auf sehr kleiner Datenbasis lässt sich abschätzen, dass man sich beim Wahlkampf auf die Wahlkreise Kleinbasel und Grossbasel-Ost konzentrieren könnte. Das läuft wohl auf Claraplatz und Tellplatz hinaus. Weiterhin Flyer verteilen in der Nähe des Bahnhofeingang Gundeldingen.

Quelle: http://www.statistik-bs.ch/tabellen/t17/3/t17.3.06.xls

Wahlberechtigte, Wählende und verwendete Listen bei Nationalratswahlen im 2007

  • Wahlberechtigte: 113'890
  • Wählende: 59'700
  • Wahlbeteiligung: 52.4 %
  • Gestempelte Listen: Gültig: 58'510
  • Gestempelte Listen: Leer, Ungültig: 1'190
  • Gültige Parteilisten: Unverändert: 32'967
  • Gültige Parteilisten: Kumuliert: 7'399
  • Gültige Parteilisten: Panaschiert: 13'376
  • Gültige Parteilisten: Total: 53'742
  • Gültige freie Listen: 4'768

Also available in: PDF HTML TXT