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Sitzung

  • Ort: Ipsach
  • Datum: 29. September 2012
  • Sitzungsbeginn: 12:00 Uhr
  • Sitzungsende: 17:00 Uhr
  • Sitzungsleitung: Moira Brülisauer
  • Protokoll: Stefan Thöni

Teilnehmer

  • Moira Brüllisauer (MBR) (Vorsitz)
  • Marc Frederic Schäfer (MFS) (Protokoll)
  • Stefan Thoeni (STH)

Entschuldigt

  • Patrick Mächler (PAM)

Mitteilungen

Zirkularbeschluss zur UA Jugendmusikförderung

bq.. Liebe Antragskommission

Nun erfolgt in aller Dringlichkeit folgender Antrag auf Umlaufbeschluss. genehmenigen wir folgenden Antrag auf UAO in der ausserordentlich kurzen Frist von 8 Stunden ab jetzt?
bq.
bq. * Ja: Stefan, Moira, Patrick, Marc
bq. * Nein
bq. * Enthaltung
bq.
bq. Frist 21.8.12 22.00CEST
bq.
bq. Bitte rasch abstimmen danke
bq.
bq. Antrag folt unten.
bq.
bq. LG bq. oira

Antrag:

Antragsteller: FlohEinstein (für die GL) Antrag: Urabstimmung mit folgendem Text

Jugendmusikförderung
http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmungen-2012/abstimmung-2012-09-23/musik/Seiten/default.aspx

Bist du für die Annahme des Bundesbeschlusses über die Jugendmusikförderung? Soll die Piratenpartei Schweiz eine Parole zum Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung fassen?

formation musicale des jeunes
http://www.parlament.ch/f/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmungen-2012/abstimmung-2012-09-23/passivrauchen/pages/default.aspx

Es-tu en faveur de l'arrêté fédéral sur la promotion de la formation musicale des jeunes”? Le Parti Pirate doit-il prendre position concernant l'arrêté fédéral sur la promotion de la formation musicale des jeunes”?

Diskussion im Forum unter:
http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=3825.0

Antragsbegründung: In der GL-Sitzung vom 09.08.12
http://www.piratenpartei.ch/protokolle/vorstand/2012/geschaeftsleitung/2012-08-09

hat Simon Rupf angekündigt, einen Antrag auf diese Urabstimmung zu stellen. Während meiner Abwesenheit wurde ein Mail an alle Piraten versandt, welches diese Abstimmung ankündigt. Mit diesem STH post Antrag versuche ich, die Abstimmung noch zu legitimieren damit wir sie durchführen können.

Gruss

FlohEinstein

Der Antrag wurde von Antragskommission einstimmig zur Urabstimmung per Eilverfahren frei gegeben.

MFS begründet: Als ANK gibt es wichtige Revisionen von Statuten und Regelementen die ein Vernehmlassungsverfahren voraussetzen, um inner nützlicher Frist an einer PV beschlossen werden zu können. Die ANK ist ein der PV unterstehendes Organ und handelt im Auftrag der PV. In diesem Rahmen ist es für grössere Änderungsprojekte unumgänglich ein Vernehmlassungsverfahren durchuführen. Daher geht die ANK davon aus, dass eine Kommunikation mit den Mitgliedern für solche Projekte von ihrem Zweck gedeckt ist.

Beschwerde bei GPK in Causa Jugendmusikförderung UA

Liebe Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission

Die Antragskommission, im Folgenden ANK, wendet sich an die Geschäftsprüfungskommission mit der Bitte foldenden Sachverhalt zu prüfen und gegebenfalls die nötigen Massnahmen zu ergreiffen:

Die Geschäftsleitung, im folgenden GL, hat am "Mittwoch, 15. August 2012 um 12:14:04" folgende Mail an alle Mitglieder der Piratenpartei Schweiz versandt:

-------- Original Message -------- Subject: Urabstimmung: Schutz
vor Passivrauchen & Jugendmusikförderung Date: Wed, 15 Aug 2012
22:14:04 +0200 From: Piratenpartei Schweiz <>
Reply-To: Piratenpartei Schweiz <> To:
[...]

Jugendmusikförderung

Am 22. August 2012 startet die Urabstimmung zum Thema "Jugendmusikförderung", eingereicht von Simon Rupf.

Die Diskussion dazu findet im Forum statt: http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=3825.0

1. Bist du für die Annahme des Bundesbeschlusses über die Jugendmusikförderung?
2. Soll die Piratenpartei Schweiz eine Parole zum Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung fassen?

Links

- Bundesbeschluss über die Jugendmusikförderung (Gegenentwurf zur Volksinitiative "jugend + musik"): http://www.parlament.ch/d/wahlen-abstimmungen/volksabstimmungen/volksabstimmungen-2012/abstimmung-2012-09-23/musik/Seiten/default.aspx
- Forum: http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=3825.0
- Ehemaliges Initiativkomitee: www.musikinitiative.ch/page/argumente.php?lang=D

Piratige Grüsse Eure Geschäftsleitung Piratenpartei Schweiz"

Die ANK ist der Meinung dass der zweite Teil der Mail (Stichwort Jugendmusikförderung und das folgende) dahin gehend zu beanstanden ist, dass darin den Mitgliedern eine Urabstimmung zu genanntem Thema angekündigt wurde, die bei der Antragskommission bis heute nicht als Antrag auf Urabstimmung eingereicht wurde.

Gemäss Art. 8 Abs. 2 ist jeder Antrag an die ANK einzureichen und diese entscheidet über die Durchführung der Urabstimmung. Wenn also die Bekanntmachung einer Urabstimmung an alle Mitglieder versandt wird, bevor der entsprechende Antrag auf Urabstimmung von der ANK behandelt wurde, so wiederspricht dies nach Auffassung der ANK Art. 8 Abs. 2 UAO.

Der Antrag auf Urabstimmung zur eidgenössischen Voksinitiative zur Jugendmusikförderung ging bei der Antragskommission am 21. 8. 2012 um 13:19 CEST ein. Die GPK war beim Umlaufbeschluss auf Cc.

Moira Brülisauer
Vizepräsident Antragskommission

Inhalte zur PV Biel

Es ist damit zu rechnen dass die Antragskommission im Monat Oktober mit mehreren Inhaltlichen Anträgen an die kommende PV konfrontiert werden wird. Sonst ist es sehr ruhig was Anträge an die PV betrifft nach Einschätzung der Lage durch MBR. Bei der GPK wurde das in der RL Sitzung vom 9.9. #3643 auch besprochen.

Zirkularberschluss zur UA Schutzvorpassivrauchen

Hiermir stelle ich den Antrag auf Zirkularbeschluss zur Zulassung des Antrages auf Urabstimmung von Rudolf Sommer. Antragstext folgt unten.

Delay: 6.8.12 20:00.

  • Ja: Moira, Stefan, Patrick, Marc
  • Nein:
  • Enthaltung:

Antragstext:

Antragsteller: Rudolf Sommer

Antrag
ich beantrage eine PiVote-Abstimmung zur Parolenfassung zu der am 23. September 2012 stattfindenden Abstimmung über die im Betreff genannten Initiative.

Fragen:
  1. Bist du für die Annahme der eidgenössischen Volksinitiative 'Schutz vor Passivrauchen'? JA/NEIN/ENTHALTUNG
  2. Soll die Piratenpartei Schweiz eine Parole zur eidgenössischen Volksinitiative 'Schutz vor Passivrauchen' fassen? JA/NEIN/ENTHALTUNG

Begründung und Diskussion:
Bund: http://www.admin.ch/ch/d/pore/vi/vis371
Forum: http://forum.piratenpartei.ch/index.php?topic=3810.0
Initiativkomitee und Befürworter:
http://www.rauchfrei-ja.ch/de/allianz-komitee.html
Eine Gegnergruppe: http://www.vernuenftig-bleiben.ch/

Der Antrag wurde von Antragskommission einstimmig zur Urabstimmung per Eilverfahren frei gegeben.

Zirkularbeschluss zur UA Beschneidung

Ahoi ANK

Bitte abstimmen ob wir folgende ABstimmung im Eilverfahren zulassen. Deadline 5.6. 20:00

  • Ja: Moira, Stefan, Patrick, Marc
  • Nein:
  • Enthalten:
Hallo Antragskommission,

Wir möchten eine Urabstimmung im Schnellverfahren (5 Tage) über folgende
3 Fragen. Es wäre wichtig wenn es möglichst Schnell behandelt wird, die
Fragen sind vom Präsidium und auch von der Präsidium übersetzt und
kontrolliert.

*Antragssteller*: Vorstand

Der Text auf Französisch und Deutsch ist überprüft und sollte nach
Menschlichen Ermessen das gleiche bedeuten.

Herzliche Grüsse,
Thomas Bruderer im Namen des Präsidiums

        --- Fragen DE ---

Unterstützen Sie ein Verbot der Beschneidung von Knaben für
nicht-medizinsche Zwecke?

* Ja
* Nein
* Enthaltung

Was halten Sie davon dass Ohrlochstechen nur ab einem bestimmten Alter
erlaubt sein sollte?

* Das sollen die Eltern entscheiden.
* Nur mit zustimmung des Kindes.
* Eine Altersgrenze ist eine gute Lösung.
* Keine Meinung.

Soll Art. 11 der Schweizerischen Bundesverfassung allgemein die Rechte
der Eltern gegenüber den eigenen Kindern einschränken?

Auszug der Bundesverfassung:

*Art. 11*Schutz der Kinder und Jugendlichen
1) Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz ihrer
Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung.
2) Sie üben ihre Rechte im Rahmen ihrer Urteilsfähigkeit aus.

* Ja
* Nein
* Enthaltung

        --- Fragen FR---

Soutenez-vousl'interdiction de lacirconcision pour des motifs non-médicaux?

* Oui
* Non
* Abstention

Pensez-vous que percer les oreilles ne devrait e?tre autoriséqu'à partir
d'un certain a?ge ?

* C'est aux parents de décider.
* Uniquement avec l'accord des parents.
* Une limite d'a?ge est une bonne solution.
* Sans avis.

L'article 11 de la Constitution Fédérale doit-il limiter de manière
générale les droits des parents sur leurs enfants ?

Extrait de la constitution fédérale:
*Art. 11*Protection des enfants et des jeunes
_1_)Les enfants et les jeunes ont droit à une protection particulière de
leur intégrité et à l'encouragement de leur développement.
_2_)Ils exercent eux-mêmes leurs droits dans la mesure où ils sont
capables de discernement.

* Oui
* Non
* Abstention

Der Antrag wurde von Antragskommission einstimmig zur Urabstimmung per Eilverfahren frei gegeben.

Anträge

Finanzordnung

STH und MBR haben die Finanzordnung(tm) erarbeitet, überarbeitet nach den vorgaben der letzten Sitzung und im Forum der PPS öffentlich zugänglich gemacht. Das Feedback der Bundesschatzmeister war gut, seine Kritikpunkte wurden eingearbeitet. Ansonten ist nicht viel Kritik eingetroffen.

Die Finanzordnung wird diskutiert. Änderungen nachtragen

Budget

STH schlägt vor, für die ANK ein Budget zu beantragen. Die ANK beschliesst einstimmig beschlossen, ein Budget von CHF 600.00 für die ANK zu beantragen.

Antrag und Übergangsbestimmungen zur FIO

Die Übergangsbestimmungen wurde diskutiert. Der Finanzordnung wird untersagt, unschuldige Parteimitglieder zu treten.
  • Änderungen einfügen *

UAO Rewrite Identifikationsprozess

STH und MBR haben die nötigen Absätze der UAO überarbeiten und in einem Antrag an die PV formuliert, damit die Identifizierungsprozesse bei der Urabstimmung einfacher werden. Der Antrag wurde auch im Forum zur Diskussion gestellt.

  • Ergänzung: Art. 4 Abs. 2 Ausländische Vertretung in der Schweiz
  • Art. 4 Abs. 4bis Zertifikate inaktivieren
  • Unterschriftsberechtigte => Identifikationsbeautragte
  • Inkrafttreten 1.12.2012
  • Ende Beauftragung 30.11.2012
  • Art. 3 streichen

Ordnungsmassnahmen

MBR ist zur Überzeugung gelangt, durch die Geschehnisse der letzten Wochen dass die PPS um Ordnungsmassnahmenkatalog in den Statuten nicht rumkommen wird. Ordnungsmassnahmen würden wohl zu einem leichten Anstieg der Anzahl Verfahren vor dem Schiedsgericht führen, es wäre jedoch in letzter Konsequenz eine Vermilderung des Rechts. Nur ist für diesen Antrag die Zeit noch nicht reif.

Mit Email vom 29.08.2012 hat Stefan Thöni über eine mögliche Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO durch Florian Mauchle hingewiesen. Dadurch wurde ein Verfahren nach Art. 5 Abs. 1 StPPS und Art. 14 UaO hängig.

Die GPK hat bezüglich Art. 5 Abs. 1 StPPS und Art. 14 UaO beschlossen:
  • Für Ausschlussverfahren nach Art. 5 Abs. 1 StPPS, inklusive solcher wegen Verletzung von Art. 14 UaO, ist der Vorstand zuständig.
  • Nimmt der Vorstand ein solches Verfahren nicht oder nicht korrekt an die Hand, so begründet dies nach Art. 10 Abs. 1 und 1bis StPPS bzw. nach Art. 1 Abs. 2 GR-GPK eine Untersuchung der GPK.
  • Nimmt der Vorstand ein Ausschlussverfahren nicht oder nicht korrekt an die Hand, so untersucht die GPK den Fall und stellt entsprechende Anträge an den Vorstand.
  • Nimmt der Vorstand ein Ausschlussverfahren trotz Antrag der GPK nicht oder nicht korrekt an die Hand, so ruft die GPK das Schiedsgericht an.
  • Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 lit. f StPPS erkennt die GPK, vorbehaltlich andereslautender Scheidsgerichtentscheide, dass Art. 3 bis 11 StPO auf Ausschlussverfahren nach Art. 5 Abs. 1 StPPS sinngemäss zur Anwendung kommen.
Die GPK hat bezüglich des konkreten Falls beschlossen:
  • Der Vorstand hat auf die Meldung einer möglicheb Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO durch Florian Mauchle bis am 9.9.2012 nicht regiert. Deshalb wird der Fall nun durch die GPK untersucht.
  • Aufgrund der Email von Florian Mauchle vom 28.08.2012 und des entsprechenden gültigen Zertifikats geht die GPK davon aus, dass Florian Mauchle Stefan Agner ein Zertifikat als Notar gemäss Art. 5bis Abs. 1 UaO mit dem Rootzertifikat signiert hat. Weiterhin stellt die GPK aufgrund der Protokolle des AKO fest, dass Stefan Agner nicht zum Notar gewählt worden ist.
  • Die GPK sieht in dem Vorgehen von Florian Mauchle eine Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO. Sie sieht es als wahrscheinlich an, dass Florian Mauchle einem Verbotsirrtum unterlegen ist. Sie geht davon aus, dass der Verbotsirrtum bei genügender Sortfalt hätte vermieden werden können und daher fahrlässig war. Deshalt geht die GPK weiter davon, dass Art. 14 Abs. 9 UaO zum tragen kommt.
  • Weil durch die verbotene Handlung kein Schaden entstanden ist und die Schuld gering ist, erkennt die GPK nach Art. 8 Abs. 1 StPO und Art. 52 StGB einen Grund für die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit.

Die GPK stellt der Geschäftsleitung deshalb den Antrag, folgenden Antrag an den Vorstand zu stellen: Das Verfahren gegen Florian Mauchle wegen Verletzung von Art. 14 Abs. 2 UaO ist wegen Geringfügigkeit einzustellen.

Für Rückfragen steht die GPK selbstverständlich zur Verfügung.

Ordnungsmassnahmen werden verschoben und später wieder behandelt.

Tagesordnung PV Biel

Vorläufige Tagesordnung ist erstellt und im Redmine verfügbar. Tagesordnung wird am 29.10.2012 festgelegt.

Sitzungsplan bis Februar 2013

Sitzungen finden werdem stattfinden am:
  • 15.10.2012 im Mumble
  • 29.10.2012 in Olten

Openslides

Lukas Zurschmiede hat uns eine Software für die Präsentations- und Antragsverwaltung an der PV vorgeschlagen. Openslides. Das System wurde bereits von DAS und MBR getestet und für gut befunden. Die Ubersetzung der Software in D E und F sollte bis dahin implementiert sein.

Stefan bereitet Openslides vor. Marc stellt evt. Hardware zur verfügung.

Abstimmungsdokumentation

Abstimmungsdokumentation wird erstellt mit Abstimmungsfrage, Zusammenfassung, Pro, Kontra, und Vorstandsmeinung.

Also available in: PDF HTML TXT