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Vorstandssitzung / Réunion du Comité -11.10.2011

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11 October 2011

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Vorstandssitzung vom / Séance du comité 11.10.2011

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Anwesend / Présents: Denis Simonet, Pascal Vizeli,_Pascal Gloor_ (ab 21.20) , Thomas Bruderer, Cassandra Ruppen
Abwesend:
Ort / Lieu: Mumble
Leitung / Présidence: Denis Simonet
Protokoll / Procès-verbal: Sven Drescher
h3. Beginn / Début: 21:18

Mitteilungen / Communications

  • Thomas Bruderer: Halbfinal Joiz gewonnen, Finale nächste Woche
  • Thomas Bruderer: Cassandra Tickets abarbeiten
  • Thomas Bruderer: Eskalierte Tickets verdecken die restlichen Tickets im OTRS
  • Cassandra Ruppen: Beziehung zu Sven Drescher

Traktanden / Ordre du jour Protokoll

Annahme vom Protokoll / Procès-verbal: Approbation du procès-verbal

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Ja / Oui: 4
Nein / Non: 0
Enthaltung / Blanc: 1
Antrag einstimmig angenommen
Requête acceptée à l'unanimité

Motion #1713: Prüfen der Statuten der (möglichen) Sektion St. Gallen / Appenzell

eingereicht von: Alex Arnold

Ein erster Schritt zur Gründung einer Sektion St.Gallen/Appenzell wäre offiziell verwendbare Statuten zu haben. Bitte die aktuelle Version prüfen und Gutheissen und/oder Feedback abgeben.

Thomas Bruderer: Missverständnis bei Diskussion letzte Woche, Ungereimtheiten beseitigt

Denis Simonet: Anpassung der Kapitelbezeichnung innerhalb der Statuten wenn das Dokument exportiert wird.

Denis Simonet: Art. 21 nicht Teil der Statuten, Art. 22 ok, Art. 23. Punkt 3 nicht zwingend Statuten, Rest okay, Art. 24 nicht Teil der kantonalen Statuten, Art. 25 okay, Art. 26 okay

Pascal Vizeli: Art. 17 Abs. 3 muss in allen kantonalen Sektionen angepasst werden

Denis Simonet: Sollen wir die unten verlinkten Statuten der zukünftigen Sektion Sankt Gallen / Appenzell so aktzeptieren.

Thomas Bruderer: Wahrscheinliche Gründung 12.11.2011

Art. 20 Anerkennung
1 Der Vorstand der PPS entscheidet über die Anerkennung einer Kantonalen Sektion. Die Ent- scheidung kann durch einen Beschluss der PV korrigiert werden.
2 Es kann nur eine Kantonale Sektion pro Kanton anerkennt werden.
  • Check
Art. 21 Ausschluss oder Aberkennung
1 Der Ausschluss oder die Aberkennung als Kantonale Sektion muss durch den Vorstand der PPS beantragt und durch die PV beschlossen werden.
  • Check
Art. 22 Statuten der Kantonalen Sektionen
1 Die Statuten einer Kantonale Sektion haben folgende Bedingungen zu erfüllen:
Es müssen alle Ziele der PPS übernommen werden;
  • CHECK
Es dürfen keine eigenen Mitgliederbeiträge erhoben werden;
  • CHECK
Die Mitgliedschaft in einer Kantonalen Sektion muss die Mitgliedschaft in der PPS be- dingen;
  • CHECK
Die Mitgliedschaft darf nicht durch den Wohnort eingeschränkt sein;
  • CHECK
Das Vereins- und Rechnungsjahr muss demjenigen der PPS entsprechen. CHECK
  • CHECK

2 Jede Statutenänderung muss dem Vorstand der PPS innerhalb von 30 Tagen nach Beschlussfassung mitgeteilt werden.
CHECK

Art. 23 Mitgliedschaft in Kantonalen Sektionen

1 Mitglieder einer Kantonalen Sektion sind zugleich Mitglieder der PPS. Der Beitritt, Austritt oder Ausschluss erfolgt gleichzeitig. CHECK

?2 Jedes Mitglied kann die Zugehörigkeit zu einer Kantonalen Sektion frei wählen. CHECK

3 Neumitglieder oder Übertritte aus anderen Sektionen müssen durch den Vorstand der Kanto- nalen Sektion innerhalb von 30 Tagen nach Beitritt dem Vorstand der PPS gemeldet werden.

4 Der Ausschluss von Mitgliedern kann vom Vorstand einer Kantonale Sektion an der PV der PPS beantragt werden. CHECK

5 Kantonale Sektionen können Mitglieder nicht aus ihrer Sektion ausschliessen. CHECK

6 Es ist nur möglich Mitglied einer Kantonalen Sektion zu sein. CHECK
?
Art. 24 Gründung Kantonaler Sektionen

1 Gründungsmitglieder einer Kantonal Sektion müssen Piraten der PPS sein.

2 Ein Vertreter des Vorstandes der PPS überprüft an der Gründungsversammlung, dass alle Gründungsmitglieder Art. 24.1 der PPS Statuten erfüllen.

3 Alle Mitglieder der PPS werden durch den Vorstand der PPS vorgängig darüber informiert, wann eine neue Kantonale Sektion ihre Gründungsversammlung durchführt.

4 Die Gründung einer Kantonalen Sektion führt zur vorläufigen Mitgliedschaft aller in diesem Kanton wohnenden PPS Mitglieder, die nicht schon Mitglied einer anderen Sektion sind.
?
?5 Der Vorstand informiert nach der Gründung einer Kantonalen Sektion alle Mitglieder der PPS, die im betreffenden Kanton wohnen, dass sie der Kantonalen Sektion zugeteilt werden, wenn sie sich nicht innerhalb von 30 Tagen beim Vorstand melden.

Art. 25 Finanzen Kantonaler Sektionen

1 Die finanziellen Mittel der Kantonalen Sektionen werden grundsätzlich durch die PPS zur Verfügung gestellt, die entsprechend der Anzahl Mitglieder an die Sektionen vergeben werden.

2 Kantonale Sektionen erheben keine eigenen Mitgliederbeiträge, können jedoch folgende Fi- nanzierungsmöglichkeiten nutzen:

Spenden, die entsprechend den Stauten der PPS ausgewiesen werden müssen;

Einnahmen aus Aktionen oder Veranstaltungen.

3 Der Vorstand ist verpflichtet 50% des Mitgliederbeitrags an die Kantonalen Sektion zu überweisen, in der ein Parteimitglied eingetragen ist. Sollte das Parteimitglied keiner Kantonalen Sektion angehören, dann fällt der ganze Betrag der PPS zu. Es ist möglich die Überweisungen Piratenpartei Schweizan die Kantonalen Sektionen periodisch summiert durchzuführen. Check
Der Vorstand der PPS kann einer Sektion ausserordentliche finanzielle Mittel zusprechen. Dies kann in Form einer Vorauszahlung von Beiträgen oder einer endgültigen Zuwendung geschehen. Check
Der Schatzmeister und die Geschäftsprüfungskommission der PPS haben das Recht die Buchhaltung aller Kantonalen Sektionen einzusehen. Check

Art 26. Zuständigkeiten von Kantonalen Sektionen

1 Kantonale Sektionen sind zuständig für Abstimmungen, Wahlen, Demonstrationen und andere politische Aktivitäten auf ihrer föderalen Ebene. Der Vorstand der Kantonalen Sektionen muss den Vorstand der PPS über seine Aktivitäten informieren.

2 Kantonale Sektionen vertreten alle Positionen der PPS, es sei denn, es wird durch PV-Beschluss der Kantonalen Sektion erlaubt eine abweichende Position einzunehmen.

PDF: https://projects.piratenpartei.ch/doc_pu/open/23?project_id=pps-coord

Do we recognise the bylaws of the Pirate Party of St.Gallen/Appenzell according to Article 20 Paragraph 1 of our bylaws if the foundation conforms to article 24 of our bylaws?

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Ja / Oui: 5
Nein / Non: 0
Enthaltung / Blanc: 0
Antrag einstimmig angenommen
Requête acceptée à l'unanimité

Motion #1787: Materialverwaltung

eingereicht von: Sven Drescher

Einreichung des geänderten Konzeptes Materialverwaltung, gekoppelt an das nächste Ticket (Antrag auf offizielle Rüge). Konzept inhaltlich, grammatikalisch und kontinuitätsgerecht angepasst.

Daher nochmal der Text vom letzten Ticket:
Wie in der Vorstandssitzung vom 20.09.11 beschlossen hat sich die AG ROA der Ausarbeitung eines Konzeptes / Workflows für die Materialverwaltung der PPS angenommen (siehe Anhang). Die AG ROA beantragt, die Materialverwaltung und den Posten des Materialverwalters fliessend in die AG ROA zu integrieren (Kontinuitätsprinzip). Desweiteren beantragt die AG ROA, dass das vorgelegte Konzept in einer 4 monatigen Testphase (10/2011 - Ende 01/2012) getestet wird und dann im Hinblick auf die PV'12 evaluiert wird.

Daraus ergeben sich folgende Abstimmungsfragen:
  • Ist das vorgelegte Konzept so für eine Testphase anwendbar? ja / nein
  • Soll die Materialverwaltung inkl. des Postens des Materialverwalters der AG ROA zugesprochen werden? ja / nein

Pascal Vizeli: generelle Liste mit Inventar ist vorhanden, momentan ausgelastet kann nächsten Monat bearbeitet werden (Fahnen, Kugelschreiber etc.)

Thomas Bruderer:Bestehendes Inventar muss bei Wert 0 bleiben

Pascal Vizeli: Aktivierungswert 500 SFr. alles andere nicht aktiviert, lineare Abschreibung

Denis Simonet: Für was gelten die Richtlinien?

Pascal Gloor: klar

Cassandra Ruppen: klar

Pascal Vizeli: Verbrauchsmaterial noch explizit erwähnen das es nicht so eng gefasst wird wie mit aktiviertem Material

Nehmen wir das Konzept so für die Testphase ab?

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Ja / Oui: 5
Nein / Non: 0
Enthaltung / Blanc: 0
Antrag einstimmig angenommen
Requête acceptée à l'unanimité

Soll die Materialverwaltung inkl. des Postens des Materialverwalters der AG ROA zugesprochen werden?

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Ja / Oui: 5
Nein / Non: 0
Enthaltung / Blanc: 0
Antrag einstimmig angenommen
Requête acceptée à l'unanimité

Motion #1788: Antrag auf offizielle Sektionsrüge

eingereicht von: Sven Drescher

Ich habe alle kantonalen Sektionen mehrfach angeschrieben betreffend der Aufstellung einer Materialliste der PPS. Da vieles Material welches sich auf Kantonsebene befindet eigentlich Besitz der PPS ist. Leider haben ausser:

  • Sektion Zürich
  • Sektion Genf

keine Sektionen Rückmeldung gegeben.
Daher beantrage ich beim Vorstand die betreffenden Sektionen offiziell zu rügen, da so ein Verhalten die Arbeit an einem effizienten Materialverwaltungssystem blockiert.

Thomas Bruderer: 1. Falls Rüge, dann Fribourg ausnehmen, da Verteiler nicht funktioniert, 2. Rüge nicht angebracht eher Ansprache an der nächsten
Präsidentenversammlung.

Denis Simonet: Wird an der nächsten Präsidentenversammlung direkt angesprochen und auch per Mail.

Ja / Oui: 0
Nein / Non: 5
Enthaltung / Blanc: 0
Antrag einstimmig abgelehnt
Requête rejetée à l'unanimité

Motion #1789: Anpassung Pflichtenheftabsatz AG PRP / PKS

eingereicht von: Sven Drescher

Unter Absatz 8 des Pflichtenheftes der Arbeitsgruppen ist momentan die AG PKS wie folgt aufgeführt:
AG Presse Kampagnen und Strategie (PKS)
Pressekontakte knüpfen, pflegen und verwalten.
Globale Kommunikationsstrategie erarbeiten
Kampagnen planen und durchführen
Ich beantrage das Absatz 8 dahingehend angepasst wird, dass der Absatz neu wie folgt aussieht:

  • AG Public Relations & Press (PRP)
  • Pressekontakte knüpfen, pflegen und verwalten.
  • Merchandising (Verantwortlichkeit Webshop)
  • Public Relations
  • Webpublishing
  • AG Kampangen & Strategie (KS)
    Globale Kommunikationsstrategie erarbeiten, Kampagnen planen und durchführen.

Dies resultiert daraus, dass man alles was mit der eigentlichen Öffentlichkeitsarbeit zu tun hat (ohne politische Strategien und Kampagnen) in einer AG zusammengefasst werden sollte.

Thomas Bruderer: Antrag auf nicht eintreten, da der Antrag in direktem Widerspruch zu den momentan in Ausarbeitung befindlichen Pflichtenheften der einzelnen AGs steht.

Wollen wir auf den Antrag nicht eintreten beschliessen?

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Ja / Oui: 5
Nein / Non: 0
Enthaltung / Blanc: 0
Antrag einstimmig angenommen
Requête acceptée à l'unanimité

Varia

Varium #1732 Datenschutzrichtlinie

eingereicht von: Cassandra Ruppen

Information über diese Aktion sowie Status

https://projects.piratenpartei.ch/issues/1732

Cassandra Ruppen: Zwischenfälle betreffend Datenschutzrichtlinien, daraufhin Meldung an alle Vorstände mit Bitte um Bestätigung der aktuellen Datenschutzrichtlinien. In der Deutschschweiz alle Vorstände bestätigt, Romandie noch Bestätigungen ausstehend. Neue Vorstände sollten zuerst Datenschutzrichtlinien bestätigen

Thomas Bruderer: Noch weitere Punkte hinzufügen, Liste ausarbeiten für neue Vorstände

Cassandra Ruppen: Für Aktuar in Arbeit

Pascal Vizeli: Schatzmeister, Rechnungsprüfung ebenfalls

Fragen der Mitglieder

Buchhaltung

Florian Stoller: Buchhaltungseite Link betreffend Spenden

Thomas Bruder: in Arbeit

Mitteilungen

Christian Häusler:
  1. Rechtmanagment LDAP relevante Daten CR
  2. PDF Dateien im Redmine nun Piratendesign, bitte kurze Titel verwenden

AGs

Moira Brülisauer: Namen der 12 genannten AGs?

Thomas Bruderer: AG Digitale Infrastruktur, AG Fundraising, AG Kampagnen und Strategie, AG Merchandising, AG Moderation, AG Multimedia und Design,AG Organisation und Administration, AG Pirate Party Policy, AG Podcast, AG Public Relations, AG Statutenrevision, AG Text and Translation

Ende / Fin : 22:29

Für den Vorstand / Pour le comité

Denis Simonet
Ipsach, 11.10.2011

Für das Protokoll / Pour le procès-verbal

Cassandra Ruppen
Zürich, 11.10.2011

Für das Protokoll / Pour le procès-verbal

Sven Drescher
Zürich, 11.10.2011
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