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Motion #1402

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Regelung Sitzungsgelder / Teil 1

Added by xGhost over 12 years ago. Updated over 11 years ago.

Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Statutes & Regulations
Target version:
Start date:
07 August 2011
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Antragssteller:
  • Pat Mächler (Schatzmeister Piraten beider Basel)
  • Pascal Vizeli (Schatzmeister Piratenpartei Schweiz)

Antrag:
Die Statuten der Piratenpartei Schweiz werden wie folgt abgeändert und die vorgeschlagene Ordnung über Mandatsabgaben genehmigt

(neu)
Kapitel 5: Finanzen
Art. 18 a Mandatsabgaben
1. Jeder Pirat der aufgrund seiner Kandidatur durch die Piratenpartei oder ihrer Sektionen in eine staatliche Gewalt gewählt wurde ist verpflichtet eine pauschalen Anteil der nicht-spesengebundenen Entschädigungen des Mandats abzugeben.
2. Die Einzelheiten werden durch die Ordnung über Mandatsabgaben geregelt, die von der Piratenversammlung per absolutem Mehr genehmigt werden muss.

(alt)
Kapitel 6: Kantonale Sektionen
1. Die finanziellen Mittel der Kantonalen Sektionen werden grundsätzlich durch die PPS zur Verfügung gestellt, die entsprechend der Anzahl Mitglieder an die Sektionen vergeben werden.

(neu)
Kapitel 6: Kantonale Sektionen
1. Die finanziellen Mittel der Kantonalen Sektionen werden grundsätzlich durch die PPS zur Verfügung gestellt, die entsprechend der Anzahl Piraten und der Ordnung über Mandatsabgaben an die Sektionen vergeben werden.

(alt)
Kapitel 6: Kantonale Sektionen
Art. 25 Finanzen Kantonaler Sektionen
2. Kantonale Sektionen erheben keine eigenen Mitgliederbeiträge, können jedoch folgende Finanzierungsmöglichkeiten nutzen:
a) Spenden, die entsprechend den Statuten der PPS ausgewiesen werden müssen;
b) Einnahmen aus Aktionen oder Veranstaltungen.

(neu)
Kapitel 6: Kantonale Sektionen
Art. 25 Finanzen Kantonaler Sektionen
2. Kantonale Sektionen erheben keine eigenen Mitgliederbeiträge, können jedoch folgende
Finanzierungsmöglichkeiten nutzen:
a) Spenden, die entsprechend den Statuten der PPS ausgewiesen werden müssen;
b) Einnahmen aus Aktionen oder Veranstaltungen.
c) Mandatsabgaben gemäss der Ordnung über Mandatsabgaben;

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