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Motion #2304

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Task / Tâche #2031: Gründung von Bezirkssektionen

Task / Tâche #2025: Gründung Piratenpartei Winterthur (und Umgebung)

Anerkennung der Bezirkssetion Winterthur durch den Vorstand PPZH

Added by mrw over 12 years ago. Updated over 11 years ago.

Status:
Considered
Priority:
High
Assignee:
-
Category:
-
Start date:
15 January 2012
Due date:
% Done:

100%

Estimated time:

Description

Antrag

Antrag an den Vorstand PPZH zur Anerkennung der Bezirkssektion Winterthur, gegründet am 26.1.2012 in der Alten Kaserne Winterthur:

Gestützt auf Artikel 3.4 der Statuten der PPZH,
gestützt auf die Stellungnahme des Vorstands der PPS (im Anhang)
gestützt auf die Stellungnahme der GPK der PPS vom 7.1.2012 (im Anhang)

stelle ich den Antrag auf Anerkennung der Piratenpartei Winterthur als Bezirkssektion der PPZH. Die PPZH nimmt die verabschiedeten Statuten der PP-Winti zustimmend zu Kenntnis,

Damit verbunden sind folgende Rechte und Pflichten:
  • Mitglieder der PPZH aus dem Bezirk Winterthur werden automatisch der Piratenpartei Winterthur zugeteilt. Sie haben 30 Tage Zeit, dieser Zuteilung zu widersprechen.
  • Die PPZH gewährt der PP-Winti Zugang zu den Daten der Mitglieder der PP-Winti in der Mitgliederdatenbank der PPS.
  • Die PP-Winti vertritt selbstständig die Position und die politischen Interessen der PPZH im Bezirk Winterthur.
  • Die PP-Winti trägt die Verantwortung für die Teilnahme der Piratenpartei an Wahlen im Bezirk Winterthur.
  • Die PP-Winti verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Statuten zu arbeiten.
  • Die PP-Winti verpflichtet sich, Statutenänderungen innert 30 Tagen der PPZH zu melden.

Vorbehalten sind anderslautende oder weitergehende Regelungen in Bezug auf Bezirkssektionen künftiger Fassungen der Statuten der PPZH. Falls künftige Anderungen der Statuten der PPZH keine Anpassungen der Statuten PP-Winti benötigen, gelten diese unmittelbar bei deren Verabschiedung, Falls Anderungen der Statuten der PPZH Anpassungen der Statuten der PP-Winti bedingen, ist die PP-Winti verpflichtet, die notwendigen Anpassungen schnellstmöglich, spätestens aber innert drei Monaten durchzuführen, um die Anerkennung nicht zu verlieren.

Begründung

Sowohl die Statuten der PPZH, als auch die Stellungnahmen der PPS und GPK erlauben dem Vorstand der PPZH die Anerkennung der PP-Winti, die automatische Mitgliedschaft der Mitglieder im betroffenen Gebiet, sowie die Weitergabe der relevanten Mitgliederdaten.

Die einzige Schwierigkeit ist die Tatsache, dass die Details einer Anerkennung nicht geregelt sind. Dies erlaubt dem Vorstand aber, in eigener Kompetenz eine vernünftige Entscheidung zu fällen. Ich bin der Ansicht, dass mit den vorliegenden Statuten und den obigen Präzisierung eine passende Entscheidung getroffen werden kann. Spätere Statutenänderungen, die das Verhältnis zu den Untersektionen besser regeln, sind ausdrücklich berücksichtigt. Daher ist es aus meiner Sicht möglich und sinnvoll, die Bezirkssektion Winterthur in der ersten Vorstandssitzung nach ihrer Gründung zu anerkennen.

Termine

  • Vorstandssitzung vom 15.01.2012: Grundsatzentscheid, ob dieser Antrag in der Form weiterverfolgt wird, ob Anpassungen oder ein anderer Zeitplan notwendig ist.
  • Gründung der PP-Winti: 26.01.2012
  • Vorstandssitzung vom 29.01.2012: Anerkennung der PP-Winti
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