Task / Tâche #2534
closedBlogbeitrag - Leserbrief Tek
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Description
Von Transparenz, Datenschutz und Öffentlichkeitsgesetz
Zu einem modernen Staatsverständnis gehört, dass Regierungen und Behörden
vom Grundsatz her transparent sind und transparent handeln. Nur wenn
Transparenz herrscht, kann die Bevölkerung mitreden, partizipieren und
mitprägen. Eine Taktik darf nicht dazu führen die Öffentlichkeit im
Ungewissen zu lassen, in die Irre zu führen oder gar nicht zu informieren.
Die Grenze ist dort zu ziehen wo die Publikation von Informationen
Auswirkungen in die Rechte anderer hat. Das soll aber nicht heissen, dass
unter dem Mantel dieser Rechte jegliche Tranparenz verhindert wird. So hat
man zur Zeit, in der Stadt St. Gallen, z.B. bei der neuen
Marktplatz-Vorlage, dem Projekt Kastanienhof, das ungute Gefühl, dass im
Hintergrund unter Ausschluss der Öffentlichkeit Kuhhandel betrieben wird.
Transparent regieren heisst auch mit offenen Karten zu spielen. Auch wenn
dadurch eine Vorlage gefährdet wird.
Zur Transparenz gehört auch das Veröffentlichen von Misständen. Es darf
nicht, wie leider in unserem Kanton, sein, dass die Fachstelle für
Datenschutz ihren Bericht nicht in der Version des Regierungssrates
publiziert sondern sich auf wenige Angaben besschränken muss. Es ist auch
nicht richtig, dass ihre Arbeit von der Staatswirtschaftlichen Kommission
des Kantonsrats nicht genügend gewürdigt wird. Die Fachstelle ist
unabhängig. Auch gegenüber der Regierung und dem Kantonsrat und den
Kommissionen. Zur Unabhängigkeit gehört auch ein umfassender, aber
anonymisierter Tätigkeitsbericht. Der Empfänger ist primär die
Öffentlichkeit und nicht die Regierung. Nur so ist Transparenz und
Aufklärung möglich. Wo Misstände publik werden, können auch Korrekturen
angebracht werden.
Zu einem moderenen Staatswesen gehört auch, die Selbstbstimmung des
mündigen Bürgers. Vor allem die digitale Selbstbestimmung. Die Bezeichnung
Datenschutz ist eigentlich falsch. Es müsste nicht Datenschutz heissen,
sondern Persönlichkeitsschutz. Der Datenschutz umfasst sowohl die
technischen, organisatorischen aber auch rechtlichen Sicherungen mit dem
Ziel die Persönlichkeit eines jeden zu schützen. Auch wenn ich nichts zu
verbergen habe, möchte ich, dass Privates auch privat bleibt. Dieser
Grundsatz ist nicht Täterschutz sondern der Schutz eines jeden!
Daten können falsch, veraltet, bruchstückartig sein und ein falsches oder
unvollständiges Bild vermitteln. Mit dem technischen Datenschutz wird
sichergestellt, dass das Recht jedes einzelnen auf Privatheit und
Vertraulichkeit nicht verletzt wird. Schlechtes Beispiel ist das aktuelle
Krankversicherungsgesetz. Man betrachtet das KVG hauptsächlich nur aus der
Perspektive und den Wünschen des Bundesamt für Gesundheit, der
Versicherern
und den WZW-Ökonomen (Wirksamkeit, Zweckmässigkeit sowie
Wirtschaftlichkeit). Per Fussnote bzw. Kreisschreiben wird auch noch so
nebenbei der Datenschutz geregelt. Die Regelung findet zu Lasten des
Bürgers statt dem als Patient seinge Grudnrechte weggenommen werden. Das
Vertrauens-Verhältnis zwischen Arzt und Patient ist etwas elementares. Es
müsste eigentlich selbstverständlich sein, dass bei jedem Zugriff der
Patient von seiner Versicherung über jeden Zugriff informiert wird.
Wir als Piratenpartei wollen bei bestehenden und künftigen Gesetzen und
Verordnungen den Schutz des Individuums stärker betonen. Die Trasparenz,
der Persönlichkeitschutz und das Öffentlichkeitsprinzip sollen gefördert
und gestärkt werden. Nicht alles was auf diversen Wunschlisten steht ist
auch erwünscht.
Tek Berhe
Kantonsratskandidat Piratenpartei SG AR AI
Torstrasse 20
9000 St. Gallen
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Updated by AlexArnold almost 13 years ago
Aus meiner Sicht i.O.
Bitte weiter prüfen und wenn okay veröffentlichen.
Updated by Schildi almost 13 years ago
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ich gebe als 2. das OK und stelle den Text auf die Seite.
Updated by Schildi almost 13 years ago
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Updated by N8mahr almost 13 years ago
hier wird noch nicht geclosed. ich bin noch einige Fehler am ausbessern
Updated by N8mahr almost 13 years ago
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Ich habe sicher zehn leicht erkennbare Fehler korrigiert.
Lasst doch bitte ein Rechtschreibprogram laufen wenn ihr fertig mit schreiben seid und noch was an die Gegenleser: "Genau lesen bitte."
Die überarbeitete Fassung als odt
Updated by Schildi almost 13 years ago
habe ihn aktualisiert mit der Korrektur von Martin. Hoffe er ist jetzt ok.