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Motion #3890
closedAbschaffung Veto in Art 9 Lit 6
Description
Antrag von Jos Doekbrijder
Alter Text: Das Präsidium und die Geschäftsleitung haben ein Vetorecht gegenüber den Beschlüssen des jeweils andere Organs. Wird ein solches Veto eingelegt, so entscheidet der Vorstand über die Angelegenheit.
Vorschlag: Das Präsidium und die Geschäftsleitung haben gegenüber den Beschlüssen des jeweils andere Organs ein Konsultationsrecht. Wird dieses Recht angemeldet, so entscheidet der Vorstand über die Angelegenheit.
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