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Motion #3915
closedZuständigkeiten von Gebietsparteien
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Artikel 26 Zusta?ndigkeiten von Gebietsparteien
- Kantonale Sektionen sind zusta?ndig fu?r Abstimmungen, Wahlen, Demonstrationen und andere politische Aktivita?ten auf ihrer fo?deralen Ebene. Der Vorstand der Kantonalen Sektionen muss den Vorstand der PPS u?ber seine Aktivita?ten informieren.
- Kantonale Sektionen vertreten alle Positionen der PPS, es sei denn, durch Beschluss der Piratenversammlung der PPS wird der Kantonalen Sektion erlaubt, eine abweichende Position einzunehmen.
- Die Gebietsparteien zweiter und weiterer Stufen regeln die Zusta?ndigkeiten untergeordneter Gebietsparteien innerhalb der statuatrischen Regeln u?bergeordneter Gebietsparteien.
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Artikel 26 Zusta?ndigkeiten von Gebietsparteien
- Kantonale Sektionen sind zusta?ndig fu?r Abstimmungen, Wahlen, Demonstrationen und andere politische Aktivita?ten auf ihrer fo?deralen Ebene. Der Vorstand der Kantonalen Sektionen muss den Vorstand der PPS u?ber seine Aktivita?ten informieren.
- aufgehoben
- Die Gebietsparteien zweiter und weiterer Stufen regeln die Zusta?ndigkeiten untergeordneter Gebietsparteien innerhalb der statuatrischen Regeln u?bergeordneter Gebietsparteien.
Begründung:¶
Politik wird in der Schweiz momentan immer noch hauptsächlich auf regionaler Ebene gemacht. Um die Wahlchancen der Gebietsparteien nicht zu schmälern, ist es wichtig, dass sie schnell, unkompliziert und unabhängig von der PPS regionale Bedürfnisse aufgreifen und unterstützen können.
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