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Task / Tâche #4412

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Ausarbeitung von fertigen Traktanden betreffend PPS für Sektions-PV im März

Added by Ced almost 12 years ago. Updated almost 12 years ago.

Status:
Closed
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
-
Start date:
21 January 2013
Due date:
19 March 2013
% Done:

100%

Estimated time:

Description

An der letzten PV in Biel wurde die Finanzordnung angenommen. Hier müsst ihr schauen das es keine Konflikte mit euren Statuten gibt.

Ausserdem wurde die UaO (Urabstimmungsordnung) komplet revidiert.     Wenn Ihr also in eurer Sektion PI-Vote einsetzt, prüft bitte, ob due     nationale UaO als übergeordnetes Recht angenommen wird. Wenn nicht,     empfehlen wir euch dies so an zu passen, ansonsten müsst Ihr die UaO     neu annehmen.
Die Mandatsabgaben sind nicht mehr in der Mandatsabgabenordnung geregelt sondern im fünften Teil der Finanzordnung.
Gebietssektionen
Piratengericht
=Gebietssektionen=
In den Statuten der PPS unter Kapitel 6: "Kantonale Sektionen" vom Art.20bis bis Art.26 sind Gebietsektionen geregelt. Nach: Art.22 Abs.1 Ziffer. f der Statuten der PPS Die die Gebietsparteien betreffenden Bereiche der Statuten der PPS müssen als übergeordnetes Recht anerkannt werden.
Hierzu ein Beispielartikel, wie ihr es lössen könntet.
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Art. X Abs. Y
Die Artikel der Statuten der Piratenpartei Schweiz, welche die Gebietsparteien betreffen (Art. 20bis, Art. 22 - 26), bilden übergeordnetes Recht.
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=Piratengericht=
Das Piratengericht ist neu zuständig für Ausschlüsse von Mitgliedern sowie die Amtsenthebungen von Vorstandmitgliedern. Bitte passt dies in den Statuten eurer Gebietssektion an.
Nach: Art.16 Abs.2 Ziffer. a & b der Statuten der PPS
Das Piratengericht entscheidet über:
a. den Ausschluss von Mitgliedern auf Antrag des Vorstandes.
b. die Amtsenthebung des Vorstandes oder einzelnen Vorstandsmitgliedern bei schwerwiegenden Pflichtverletzungen auf Antrag von fünf Piraten.
Hierzu ein Beispielartikel, wie ihr es lössen könntet.
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Art. X Abs. Y
Der Ausschluss von Mitgliedern sowie die Amtsenthebung eines Vorstandes werden durch die Statuten der Piratenpartei Schweiz Artikel 16 Absatz 2 Literat a und b geregelt.
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=Mandatsabgaben=
n den Statuten der Piratenpartei Schweiz, Artikel 18bis, sind die     Mandatsabgaben für alle Sektionen geregelt. Diese gelten sowohl für     die Piratenpartei Schweiz als auch für alle Gebietsparteien.
Nach: Art. 18bis Mandatsabgabe
1 Jedes Mitglied das aufgrund seiner Kandidatur durch eine Gebietspartei oder die Piratenpartei Schweiz in ein öffentliches Amt gewählt wurde oder ein Mandat erhält, ist verpflichtet einen pauschalen Anteil der nicht-spesengebundenen Entschädigungen des Mandats abzugeben.
2 Die Einzelheiten werden durch Mandatsabgabenordnung geregelt, die von der Piratenversammlung per absolutem Mehr genehmigt werden muss.
Da die Statuten der Piratenpartei Schweiz sowieso übergeordnetes     Recht sind, müsst Ihr hier nichts in den Statuten erwähnen, könnt     dies jedoch explizit machen.
Hierzu ein Beispielartikel, wie ihr es lössen könntet.
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Art. X Abs. Y
Die Artikel der Statuten der Piratenpartei Schweiz, welche die Mandatsabgaben betreffen (Art. 18bis), bilden übergeordnetes Recht.
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