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Motion #5171

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Lateinische Schweiz Quote VS Art 8 BV

Added by Atropos over 10 years ago. Updated over 10 years ago.

Status:
Not Considered
Priority:
Normal
Assignee:
-
Category:
-
Target version:
-
Start date:
28 April 2013
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

sollte diskutiert werden ob unsere Statuten evt Verfassungwiedrig sind.

Actions #1

Updated by Monzambano over 10 years ago

Sie sind nicht verfassungswidrig. Von Art. 8 BV ist lediglich die Lohngleichheit zwischen Privaten anwendbar und verpflichtend. Der restliche Gehalt verpflichtet "nur" den Staat. Da wir ein privatrechtlicher Verein sind, dürfen unsere Statuten problemlos solche Quoten vorsehen. (Darum sind auch etwa studentische Verbindungen, die nur Männer aufnehmen, nicht illegal).

Actions #2

Updated by Exception over 10 years ago

Sind wir denn als Partei im Sinne von Art. 137 BV wirklich "nur" Private? Diese Frage stellt sich umso mehr, als wir diesen Anspruch zwecks mögliche Stimmrechtsbeschwerden sogar in den Statuten festschreiben wollen.

Falls wir aber "nur" Private sind, sollten wir uns überlegen, ob wir die Grundrechte der Mitglieder allenfalls separat in den Statuten festschreiben sollten. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass zumindest einige der Grundrechte auch parteiintern essentiell sind.

Actions #3

Updated by Atropos over 10 years ago

  • Status changed from New to Not Considered

Gegenstandslos

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