Motion #5171
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Lateinische Schweiz Quote VS Art 8 BV
Added by Atropos almost 13 years ago.
Updated over 12 years ago.
Description
sollte diskutiert werden ob unsere Statuten evt Verfassungwiedrig sind.
Sie sind nicht verfassungswidrig. Von Art. 8 BV ist lediglich die Lohngleichheit zwischen Privaten anwendbar und verpflichtend. Der restliche Gehalt verpflichtet "nur" den Staat. Da wir ein privatrechtlicher Verein sind, dürfen unsere Statuten problemlos solche Quoten vorsehen. (Darum sind auch etwa studentische Verbindungen, die nur Männer aufnehmen, nicht illegal).
Sind wir denn als Partei im Sinne von Art. 137 BV wirklich "nur" Private? Diese Frage stellt sich umso mehr, als wir diesen Anspruch zwecks mögliche Stimmrechtsbeschwerden sogar in den Statuten festschreiben wollen.
Falls wir aber "nur" Private sind, sollten wir uns überlegen, ob wir die Grundrechte der Mitglieder allenfalls separat in den Statuten festschreiben sollten. Ich hoffe, wir sind uns einig, dass zumindest einige der Grundrechte auch parteiintern essentiell sind.
- Status changed from New to Not Considered
Also available in: Atom
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