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Motion #5821

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[LATE Motion] Antrag auf Absetzung Piratengericht, Abstimmung an PV Genf

Added by oschad about 11 years ago. Updated about 11 years ago.

Status:
Not Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Election
Target version:
Start date:
17 September 2013
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

ich beantrage Neuwahlen für das Piratengericht, da dies den
grundlegenden Anforderungen einer rechtlichen Instanz in einem
demokratischen Rechtsstaat nicht nachkommt.

Entscheidungen müssen stets den Betroffenen mitgeteilt werden, die
Parteien müssen immer gehört werden, in Extremfällen, wenn dies nicht
möglich ist, muss den Parteien aber ein Termin umgehend mitgeteilt
werden, wann sie gehört werden.

Entscheidungen müssen umgehend begründet werden und diese Begründung
den Parteien zugestellt werden.

Entscheidungen müssen auch mit den kleinst möglichen Eingriff als
Massstab haben, vor allem, wenn es um Grundrechte geht, also eine
Güterbawägung zu treffen ist.

Da das Piratengericht in der Entscheidung zur Zensur all diesen
grundsätzlichen Anforderungen nicht nachgekommen ist, beantrage ich die
sofortige Auflösung des Piratengerichts, abzustimmen an der PV in Genf.

Die rechtliche Grundlage dafür bilden unsere Statuten und die ZPO, die
in den Statuten referenziert wird.

Statuten:

Art. 13
1 Ablehnung, Abberufung und Ersetzung der Mitglieder

Für Ablehnung, Abberufung und Ersetzung der Mitglieder des
Schiedsgerichts gel- ten Art. 367 bis 371 ZPO bzw. Art. 179 und 180
IPRG.

Die ZPO sagt:

Art. 370
Abberufung
1
Jedes Mitglied des Schiedsgerichts kann durch schriftliche
Vereinbarung der Parteien abberufen werden.
2
Ist ein Mitglied des Schiedsgerichts ausser Stande, seine Aufgabe
innert nützlicher Frist oder mit der gehörigen Sorgfalt zu erfüllen, so
kann auf Antrag einer Partei die von den Parteien bezeichnete Stelle
oder, wenn keine solche bezeichnet wurde, das nach Artikel 356 Absatz 2
zuständige staatliche Gericht dieses Mitglied absetzen.

Ich kann rechtlich darlegen, dass ich Partei bin, denn meine Postings
wurden zensiert. Ich kann erwarten, dass grundlegend rechtliche Normen
eingehalten werden. D.h. ich sehe kein einziges Mitglied des Piratengerichts
im Stande seine Aufgaben innert nützlicher Frist und mit der nötigen
Sorgfalt zu erledigen.

Natürlich ist auch Art. 367 massgeblich:

Art. 367
Ablehnung eines Mitgliedes
1
Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann abgelehnt werden, wenn:
a.
es nicht den von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht;
b.
ein Ablehnungsgrund vorliegt, der in der von den Parteien vereinbarten
Verfahrensordnung vorgesehen ist; oder
c.
berechtigte Zweifel an seiner Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit
bestehen.

Ich bin Partei, da meine Postings zensiert wurden. Ich habe berechtigte
Zweifel an allen Mitgliedern der Piratengerichts, dass sie unabhängig
und unparteilich sind. Dies habe ich, da grundsätzliche Normen wie
Mitteilung, Begründung, Einspruchsmöglichkeiten, Fristen etc. nicht
eingehalten werden.

Das höchste Organ der Piraten möge diesen Antrag bitte abstimmen, da
diese Kontrollinstanz ist.

Actions #1

Updated by Atropos about 11 years ago

  • Category set to Election
  • Assignee set to Monzambano
  • Priority changed from High to Normal

Ahoi Oli

Deinen Antrag werden wir aus verschiedensten Gründen ablehnen müssen

der einfachste und unumstösslichste ist:
a) Der Antrag wurde zu spät eingereicht.

zu den anderen Gründen werde ich versuchen eine Juristen zu finden, der dir das sauber darlegt warum er sonst noch nciht zulässig ist.

Actions #2

Updated by Atropos about 11 years ago

  • Subject changed from Antrag auf Absetzung Piratengericht, Abstimmung an PV Genf to [LATE Motion] Antrag auf Absetzung Piratengericht, Abstimmung an PV Genf
Actions #3

Updated by oschad about 11 years ago

Gibt es Eilanträge, die ich stellen könnte? Wenn ja, dann möchte ich das hiermit.

Die juristische Beurteilung muss zwangsläufig die PV machen aus meiner Sicht. Sie ist oberstes Organ und kann auch den Antrag zurückweisen. Ich sehe nicht, dass es der Antragskommission obliegt solche heiklen juristischen Fragen zu entscheiden.

Actions #4

Updated by Atropos about 11 years ago

Nein die Antragsfrist für Anträge an die PV ist immer gleich.

Ausnahme, automatisch traktandierte sachen, wie das Budget an der FinanzPV oder die Wahlen des Vorstandes, wenn sie turnusgemäss drann sind.

Aber dein Anliegen wendet sich an/gegen ein Schiedsgericht, also wende dich direkt ans Piratengericht.

Actions #5

Updated by Atropos about 11 years ago

Kann der Bundestag dem BVerfG reinreden?

Actions #6

Updated by oschad about 11 years ago

Akallabeth wrote:

Nein die Antragsfrist für Anträge an die PV ist immer gleich.

Gut, gibt es ausserhalb der PV einen Eilantrag? Dann würde ich das gerne so herum machen hiermit, Eilantrag ausserhalb der PV. Die Begründung ist, dass das Schiedsgericht die innerparteiliche Demokratie aus meiner Sicht gefährdet, indem es grundlegende juristische Normen nicht beachtet.

Ausnahme, automatisch traktandierte sachen, wie das Budget an der FinanzPV oder die Wahlen des Vorstandes, wenn sie turnusgemäss drann sind.

Aber dein Anliegen wendet sich an/gegen ein Schiedsgericht, also wende dich direkt ans Piratengericht.

Ich kann wohl kaum das Gericht bestimmen lassen, ob es mit sich einverstanden ist.

Actions #7

Updated by oschad about 11 years ago

Akallabeth wrote:

Kann der Bundestag dem BVerfG reinreden?

Wir reden von einem privaten Schiedsgericht, da gelten dann auch die Regeln dafür. Ich habe die Paragraphen referenziert, die natürlich nicht für ein deutsches Verfassungsgericht gelten, schon deswegen nicht, weil das deutsches Recht wäre.

Also bitte nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, Schiedsgerichte unterliegen ganz anderen gesetzlichen Regeln.

Actions #8

Updated by Apophis about 11 years ago

Nein Abwahlen können nur an PVs traktandiert werden. Statuten Art. 8.4.f, die nächste Reguläre PV ist im Februar oder so. Eine ausserordentliche PV kann der Vorstand ansetzen oder 1/5 (also etwas mehr als 200) der Piraten das verlangen.

Actions #9

Updated by Apophis about 11 years ago

Ups fehlinformation, das Gericht kann laut Statuen gar nicht abgewählt werden.

Actions #10

Updated by oschad about 11 years ago

Apophis wrote:

Ups fehlinformation, das Gericht kann laut Statuen gar nicht abgewählt werden.

Art. 13
1 Ablehnung, Abberufung und Ersetzung der Mitglieder

Für Ablehnung, Abberufung und Ersetzung der Mitglieder des
Schiedsgerichts gel- ten Art. 367 bis 371 ZPO bzw. Art. 179 und 180
IPRG.

Die Statuten erlauben also Abberufung und Ersetzung. Dies kann nur Mitglied für Mitglied gemacht werden, aber das entspricht letztlich Neuwahlen des gesamten Gerichts, wenn man es für alle Mitglieder macht.

Schöne Grüsse
Oli

Actions #11

Updated by Apophis about 11 years ago

Und nochmal Mea Culpa - ich hab den überblick über all unsere Regeln verloren, und das ist ein Zeichen dass wir zuviele von denen haben.

Also nochmal: laut statuten gibt es nur die Absetzung nach Art 8.4.f) welche nicht für die Richter gilt. Abberufung finde ich NICHT in den Statuten.

f. Die Absetzung der Vorstandsmitglieder,der Mitglieder der GeschäftsprüfungskommissionundderAbstimmungsbeauftragtendurcheineZweidrittelmehrheit;

OK das ist also Art. 13.der Piratengerichtsordnung...

Hab die ZPO schnell angeschaut:

Es ist recht kompliziert, aber "Die Abberufung kann nur das staatlich zuständige Gericht" machen NICHT die PV. Die PV ist auf alle Fälle nicht ermächtigt einen Richter abzusetzen.

Actions #12

Updated by Atropos about 11 years ago

  • Assignee changed from Monzambano to mastgans
Actions #13

Updated by Atropos about 11 years ago

  • Status changed from New to Not Considered
  • Assignee changed from mastgans to tinilou
  • Target version set to PV 2013v3
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