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Motion #5821

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[LATE Motion] Antrag auf Absetzung Piratengericht, Abstimmung an PV Genf

Added by oschad over 10 years ago. Updated over 10 years ago.

Status:
Not Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Election
Target version:
Start date:
17 September 2013
Due date:
% Done:

0%

Estimated time:

Description

ich beantrage Neuwahlen für das Piratengericht, da dies den
grundlegenden Anforderungen einer rechtlichen Instanz in einem
demokratischen Rechtsstaat nicht nachkommt.

Entscheidungen müssen stets den Betroffenen mitgeteilt werden, die
Parteien müssen immer gehört werden, in Extremfällen, wenn dies nicht
möglich ist, muss den Parteien aber ein Termin umgehend mitgeteilt
werden, wann sie gehört werden.

Entscheidungen müssen umgehend begründet werden und diese Begründung
den Parteien zugestellt werden.

Entscheidungen müssen auch mit den kleinst möglichen Eingriff als
Massstab haben, vor allem, wenn es um Grundrechte geht, also eine
Güterbawägung zu treffen ist.

Da das Piratengericht in der Entscheidung zur Zensur all diesen
grundsätzlichen Anforderungen nicht nachgekommen ist, beantrage ich die
sofortige Auflösung des Piratengerichts, abzustimmen an der PV in Genf.

Die rechtliche Grundlage dafür bilden unsere Statuten und die ZPO, die
in den Statuten referenziert wird.

Statuten:

Art. 13
1 Ablehnung, Abberufung und Ersetzung der Mitglieder

Für Ablehnung, Abberufung und Ersetzung der Mitglieder des
Schiedsgerichts gel- ten Art. 367 bis 371 ZPO bzw. Art. 179 und 180
IPRG.

Die ZPO sagt:

Art. 370
Abberufung
1
Jedes Mitglied des Schiedsgerichts kann durch schriftliche
Vereinbarung der Parteien abberufen werden.
2
Ist ein Mitglied des Schiedsgerichts ausser Stande, seine Aufgabe
innert nützlicher Frist oder mit der gehörigen Sorgfalt zu erfüllen, so
kann auf Antrag einer Partei die von den Parteien bezeichnete Stelle
oder, wenn keine solche bezeichnet wurde, das nach Artikel 356 Absatz 2
zuständige staatliche Gericht dieses Mitglied absetzen.

Ich kann rechtlich darlegen, dass ich Partei bin, denn meine Postings
wurden zensiert. Ich kann erwarten, dass grundlegend rechtliche Normen
eingehalten werden. D.h. ich sehe kein einziges Mitglied des Piratengerichts
im Stande seine Aufgaben innert nützlicher Frist und mit der nötigen
Sorgfalt zu erledigen.

Natürlich ist auch Art. 367 massgeblich:

Art. 367
Ablehnung eines Mitgliedes
1
Ein Mitglied des Schiedsgerichts kann abgelehnt werden, wenn:
a.
es nicht den von den Parteien vereinbarten Anforderungen entspricht;
b.
ein Ablehnungsgrund vorliegt, der in der von den Parteien vereinbarten
Verfahrensordnung vorgesehen ist; oder
c.
berechtigte Zweifel an seiner Unabhängigkeit oder Unparteilichkeit
bestehen.

Ich bin Partei, da meine Postings zensiert wurden. Ich habe berechtigte
Zweifel an allen Mitgliedern der Piratengerichts, dass sie unabhängig
und unparteilich sind. Dies habe ich, da grundsätzliche Normen wie
Mitteilung, Begründung, Einspruchsmöglichkeiten, Fristen etc. nicht
eingehalten werden.

Das höchste Organ der Piraten möge diesen Antrag bitte abstimmen, da
diese Kontrollinstanz ist.

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