Motion #6126
closedAnpassung Piratengerichtsordnung
100%
Description
Antrag¶
Die Piratengerichtsordnung ist in folgendem Sinne zu ändern:
Neu
Art. 7.4 Die klagende Partei muss nachweisen, dass deeskalierende Massnahmen oder eine Moderation vorgängig zu keiner Lösung führten. Ansonsten ist die Klage zurückzuweisen.
Neu
Art. 20 Öffentlichkeitsprinzip
1. Die beklagte Partei kann sich jederzeit für eine öffentliche Verhandlung aussprechen. Sie ist in jedem Schritt des Verfahrens über diese Möglichkeit zu informieren.
2. Wird von der beklagten Partei eine öffentliche Verhandlung verlangt, werden alle Dokumente publiziert und Verhandlungen öffentlich geführt.
3. Die Privatsphäre Dritter, welche nicht Kläger sind, ist in jedem Fall zu schützen.
4. Zu allen Verfahren werden Aktenzeichen, Eingangsdatum, Gegenstand der Klage, Namen der Kläger, Verfahrensleitung, Status und Links publiziert.
Wichtig:
Art. 20 ist auch Rückwirkend umzusetzen
Begründung¶
Gemäss Dokumentation wurden vom Piratengericht bisher 6 Fälle behandelt
https://projects.piratenpartei.ch/projects/court/wiki
Davon wurde 4 Mal die Klage zurückgezogen und einmal das Verfahren eingestellt.
Es scheint viele Klagen ohne ausreichende Substanz zu geben, denn eine Einigung wurde nie erreicht. Inoffiziellen Angaben zufolge haben die Verfahren zu Rücktitten und Austritten von Kernpersonen der Piratenpartei geführt. Es war mehrmals von Intrigen die Rede. Über Kläger und Klagen gibt es bis heute keine Transparenz. Um dem Verdacht von Intrigen vorzubeugen ist insbesondere Transparenz über die Kläger notwendig.
Die Transparenz, welche wir in unseren Statuten vom Staat fordern muss innerhalb der Piratenpartei unbedingt vorgelebt werden. Durch Anrufe an das Piratengericht wurden meiner Kenntnis nach bisher mehr Schäden angerichtet als Probleme gelöst.
Ich bitte deshalb um Annahme der geforderten Anpassungen anstelle der bereits mehrfach geforderten Abschaffung des Piratengerichts.