Beschluss / Décision #7700
closedÜbergangsbestimmungen Urabstimmung
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Description
Folgender Artikel soll als Übergangsbestimmung in die VAR:
Art. B Übergangsbestimmungen Urabstimmung
1 Bis zur Fertigstellung der Urabstimmungssoftware nach Art. 24-26 wird die Urabstimmung nach Art. B durchgeführt. Art. B tritt bei Inbetriebnahme der Software automatisch ausser Kraft.
2 Die Urabstimmung erfolgt brieflich und geheim.
3 Abstimmungen erfolgen in Zustimmungswahl. Die zwei Abstimmungen über Parolenfassungen nach Art. 6 Abs. 3 werden gleichzeitig durchgeführt.
4 Die Stimmabgabe erfolgt schriftlich auf dem ausgegebenen Stimmzettel, welcher in ein Stimmcouvert einzulegen ist.
5 Das Stimmcouvert ist zusammen mit dem ausgegebenen und unterschriebenen Stimmrechtsausweis postalisch an den Präsidenten der Piratenversammlung zu schicken.
6 Stimmzettel ohne verschlossenes unmarkiertes Stimmcouvert sowie solche ohne unterschriebenen Stimmrechtsausweis sind ungültig.
7 Es gelten die Abstimmungstermine nach Art. 25.
8 Die Auszählung erfolgt durch Veröffentlichung der Stimmen.
9 Von der Auszählung wird ein Protokoll angefertigt, welches von den Auszählenden unterschrieben wird. Alle Stimmzettel und Stimmrechtsausweise werden versiegelt und mindestens ein Jahr lang archiviert.
Begründung
Die Wahl von Revisoren ist gewünscht und wir brauchen eine Möglichkeit, die Wahl durchzuführen, solange die Software noch nicht bereit ist. Auf Wunsch von Moira ist die Abstimmung geheim, was aktuell nur brieflich möglich ist. (Die einzelnen Bestimmungen sind in abgeänderter Form der VAR und der VAR ZS entnommen. Schaut bitte nochmals drüber)
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- Tracker changed from Task / Tâche to Beschluss / Décision
- Priority changed from Low to High
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- Status changed from New to Angenommen / Accepté