Nach Durchsicht der Protokolle habe ich keine weiteren Verlauf in diesen Punkt der Regelung der Zugriffsberechtigungen gefunden und somit mehr überrascht, dass mir auf Facebook keinen Zugriff mehr haben.
Die Grossratswahlen sind im Aargau hat am 18. Oktober 2020 und BaselStadt am 25. Oktober 2020 sind am laufen und in dieser Woche ist eigentlich die erste heisse Woche der Wahlen, da die Wahlcouverts eingetroffen sind.
Mit grosser Verwunderung stellen wir in BaselStadt fest, dass ich KBR keinen Zugriff mehr auf den Facebook Account der PP Schweiz haben. Somit hat kein Vorstandsmitglieder der PP beider Basel mehr die Möglichkeit, den Content zu teilen oder irgendwie weiter zu verbreiten.
Die Intervention direkt bei einer der Redakteure brachte immerhin einen Share, aber dies reicht uns nicht ganz aus. Wenn uns die Medien schon nicht mehr bringen, müssen wir die eigenen Kanäle besser bedienen.
Wer hat KBR die Berechtigungen entzogen? Mit welcher Begründung?
Wer entscheidet über die Berechtigungen?
Was sind die Kriterien? Wo wurde darüber entschieden?
Die kantonalen Sektionen produzieren Content so gut es geht und die PPS könnte mit dem sharen und teilen davon profitieren.
Bis auf weiteres wünschen wir, dass der Content der beiden Sektionen sowie situationsgerecht der Kandidaten geteilt wird. Falls dies aus zeitlichen Gründen und fehlender personellen Ressourcen nicht möglich ist, dann kann bis Ende Monat Oktober 2020 auf Kilian Brogli zurück gegriffen werden.