Task / Tâche #8672
openÖffentlichkeitsgesuch bezüglich E-ID Simap Ausschrreibung
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Description
Die auf simap.ch am 22. Februar 2024 veröffentlichte Ausschreibung "Online Verifikation für die E-ID" ist grösstenteils geheim (https://ted.europa.eu/de/notice/-/detail/116865-2024)
Die Antwort an LR (https://www.parlament.ch/DE/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20241001) ist nicht zufriedenstellend.
Die Öfentlichkeit soll also keinen Einblick erhalten, Security by Obscurity.
Der Vorstand hat beschlossen (https://projects.piratenpartei.ch/projects/pps-board/wiki/Protokolle%3E2024-05-08) ein Öffentlichkeitsgesuch durch alle Instanzen zu führen und medial zu begleiten.
PFO übernimmt den Lead, RSI unterstützt.
Updated by jorgo 7 months ago
- Status changed from New to Needs Work
- Assignee changed from Pascal to jorgo
- Target version changed from Vorstandssitzung 2024 05 22 to Vorstandssitzung 2024 06 05
Gesuch am 23.05.2024 per E-Mail eingereicht:
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Bundesgesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (BGÖ) hat zum Grundsatz, die Transparenz in der Bundesverwaltung zu fördern. In diesem Sinne bitten wir Sie, uns gestützt auf BGÖ und Öffentlichkeitsverordnung (VBGÖ) Einsicht in folgendes zu gewähren:
Sämtliche Ausschreibungsunterlagen für https://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?EID=7&NOTICE_NR=1395039
Bitte senden Sie uns die Unterlagen in elektronischer Form zu.
Bitte bestätigen Sie uns den Eingang des Einsichtsgesuchs.
Mit freundlichen Grüssen
Piratenpartei Schweiz
Updated by jorgo 7 months ago
Am 04.06.2024 um 08:32 schrieb media@bbl.admin.ch:
Sehr geehrter Herr Ananiadis
Wir nehmen Bezug auf Ihre - gestützt auf das Bundesgesetz vom 17. Dezember 2004 über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz, BGÖ, SR 152.3) - getätigte Anfrage vom 23. Mai 2024 zur SIMAP Ausschreibung betreffend dem Beschaffungsprojekt der Online-Verifikation für die E-ID (https://www.simap.ch/shabforms/servlet/Search?EID=7&NOTICE_NR=1395039).
Wie in der SIMAP Publikation ersichtlich, müssen Anbieterinnen und Anbieter, welche die vollständigen Ausschreibungsunterlagen beziehen möchten, eine Geheimhaltungsverpflichtung unterzeichnen, die bestätigt, dass ihr Unternehmen im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes tätig ist (schriftliche Bestätigung, Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Link zur Firmenwebseite und Angabe der UID-Nr. (für ausländische Unternehmen entsprechender Nachweis eines ausländisches Unternehmensregisters)). Dieses Geheimhaltungsinteresse im Rahmen des Beschaffungsverfahrens hat Auswirkungen auf allfällige BGÖ-Gesuche. Die im Zuge der Ausschreibung nicht allgemein zugänglich gemachten Ausschreibungsunterlagen bilden Bestandteil eines erstinstanzlichen Verwaltungsverfahrens und sind für externe Interessenten – vorbehältlich weiterhin bestehender berechtigter Geheimhaltungsinteressen oder anderer Verweigerungsgründe – frühestens nach rechtskräftiger Verfügung (vorliegend Zuschlag) zugänglich (vgl. Art. 8 Abs. 2 BGÖ und FAQ BJ / EDÖB «Häufig gestellte Fragen zur Umsetzung des Öffentlichkeitsprinzips in der Bundesverwaltung»). Die Verfügbarkeit der Unterlagen für externe Interessenten nach einem rechtskräftigen Zuschlag ist nicht uneingeschränkt. Sie hängt von der Beurteilung weiterhin bestehender berechtigter Geheimhaltungsinteressen oder anderen Verweigerungsgründen ab. Kurz gesagt, die Unterlagen können für externe Interessenten zugänglich gemacht werden, sofern keine weiterhin bestehenden Geheimhaltungsinteressen oder andere Verweigerungsgründe dagegensprechen.
Somit kann Ihnen das BBL deshalb keine über die SIMAP Ausschreibung hinausgehenden Informationen aus dem Beschaffungsprojekt geben. Zur Gewährleistung des Schutzes der Informationen im laufenden Beschaffungsverfahren hat sich das Bundesamt für Polizei fedpol entschieden, die vollständigen Ausschreibungsunterlagen nur gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung und nur an potentielle Anbieterinnen abzugeben, die ein nachvollziehbares Interesse an der Teilnahme an der Ausschreibung aufweisen. Damit wird im Rahmen des geltenden Rechts (Art. 35 und 36 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen; SR 172.056.1, BöB) die grösstmögliche Transparenz hinsichtlich des Anbieterkreises sichergestellt. Die auf SIMAP veröffentlichten und verfügbaren Informationen decken den Ausschreibungsgegenstand, die Rahmenbedingungen sowie sämtliche Evaluationskriterien ab und sind zur Beurteilung für einen Anbieter oder eine Anbieterin, ob er an der Ausschreibung teilnehmen kann/will, grundsätzlich ausreichend.
Wir machen Sie zudem darauf aufmerksam, dass es sich um ein laufendes WTO-Verfahren handelt. Aufgrund dessen ist es nicht opportun, dass spezifische Teile der Ausschreibungsunterlagen, welche nur gegen eine Geheimhaltungsvereinbarung abgegeben werden, nun vollständig öffentlich gemacht werden. Im Rahmen seiner Antwort auf die «Anfrage 24.1001 Reinmann» hat der Bundesrat sich klar und explizit so geäussert, dass «… ist fedpol bereit, namentlich interessierten Parlamentarierinnen und Parlamentariern nach Abschluss des Verfahrens vor Ort einen Einblick in die Unterlagen zu gewähren.» Es ist so klar, dass das Verfahren zu schützen ist und ein Einblick in die Unterlagen vor Ende des Verfahrens ausgeschlossen ist.
Freundliche Grüsse
Kommunikation BBL
Eidgenössisches Finanzdepartement EFD
Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Fellerstrasse 21, 3003 Bern
Tel. +41 58 465 50 10
media@bbl.admin.ch
www.bbl.admin.ch
Updated by jorgo 3 months ago
Am 12.9.2024 fand eine Schlichtungssitzung beim EDÖB statt, 10-12:30 Uhr
Anwesend: 2xEDÖB, 1xEJPD, 2xBBL, JAN
1. Info über Vorgehen, Rahmenbedingungen, Rollen und Verhalten. Es sei ausserordentlich, dass an einer Schlichtungssitzung zwei Bundesämter so prominent vertreten sind.
2. Vorstellungsrunde
3. JAN: Ausgangslage (EIDv1, Motionen, BR Versprechen, offener Gestaltungsprozess, Simap, LR Interpellation) und unsere Erwartungen/Forderungen
Div: Die Bedarfstelle ist Fedpol, es wurde auf deren Bedarf ausgeschrieben. Es sei immer geplant gewesen, alle Dokumente nach Abschluss der Ausschreibung zu publizieren (?!)
Aussage: Die Dokumente dieser Beschaffung sind alle NICHT klassifiziert.
Der Zuschlag sollte in ca. 2 Monaten publiziert werden (-> Dezember). Danach 20 Tage Beschwerdefrist für Mitbieter. Ev. Fristunterbrechung während Festtagen.
... diverse Diskussionen und Einzelgespräche.
Schlichtungsvorschlag:
1. Die Verantwortlichen prüfen, ob die Herausgabe des Pflichtenhefts und der Anhänge zum Zeitpunkt der Zuschlagspublikation möglich ist. Eine allfällige Zugangsbeschränkung wird begründet.
2. Der AST verpflichtet sich, bis und mit Ablauf der Beschwerdefrist keine Injalte dieser Dok zu verbreiten.
3. Das EJPD veröffentlicht die Dok im gleichen Umfang im Zeitpunkt der Ablauf der Beschwerdefrist
4. Der AST informiert das EJPD / BBL und den EDÖB bis am 18. Sept. 2024, ob die Ziffern 1.-3. akzeptiert werden.
Anm: Falls bei der Herausgabe zuviel geschwärzt würde oder Klassifizierungen geltend gemacht würden sollten wir sofort ein neues ÖG einreichen.
Updated by jorgo 3 months ago
Der Vorstand hat heute an an einer ausserordentlichen Sitzung mit 4 von 6 Stimmen beschlossen, diesem Schlichtungsvorschlag zuzustimmen.
Dies unter der Annahme, dass Punkt 1. den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen durch Vertreter der PPS beinhaltet. (Dies wird eigentlich durch Punkt 2 so impliziert, aber nicht ausformuliert.)