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Motion #4586

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Ergänzung Position Urheberrecht I: Rechtsverbindliche Normen frei zugänglich

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Status:
Considered
Priority:
Normal
Assignee:
Category:
Slogans and positions
Target version:
Start date:
08 February 2013
Due date:
10 March 2013
% Done:

0%

Estimated time:

Description

Antrag:
Im Positionspapier "Modernisierung des Urheberrechts" wird der Abschnitt "Public Domain" um folgenden Unterabschnitt ergänzt

Staatlich rechtsverbindliche Normen sind frei zugänglich

Forderung:
* Sämtliche für die Schweiz verbindlichen Normen müssen frei zugänglich sein

Gemäss Schweizer Urheberrecht sind amtliche Erlasse frei zugänglich. Allerdings kann der Gesetzgeber Normen als rechtsverbindlich erklären, die etwa durch den Schweizerischen Normenverband kostenpflichtig vertrieben werden. Dies ist nicht akzeptabel; aus Sicht der Piratenpartei sollen Normen entweder frei zugänglich sein oder dürfen durch den Staat nicht rechtsverbindlich erklärt werden.

Begründung:
Gemäss Art. 5 Abs. 1 des Schweizer Urheberrecht (SR 231.1) erhalten u.a.

a. Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlasse
keinen Urheberrechtsschutz.
Diese für einen Rechtsstaat grundsätzlich sinnvolle Regelung kann aber dadurch unterlaufen werden, dass der Gesetzgeber Normen für rechtsverbindlich erklärt, die einen entsprechenden Schutz geniessen. Ein entsprechender Fall wurde 2011 durch den «Gaht's no!-Priis» 2011 der FDP bekannt (siehe http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/artikel-1.13493057 ). Entsprechenden Entwicklungen gilt es Einhalt zu gebieten: Entweder dürfen derartige Normen nicht als rechtsverbindlich erklärt werden oder sie müssen frei zugänglich (besser: tatsächlich gemeinfrei) sein.

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