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Motion #4586
closedErgänzung Position Urheberrecht I: Rechtsverbindliche Normen frei zugänglich
Description
Antrag:
Im Positionspapier "Modernisierung des Urheberrechts" wird der Abschnitt "Public Domain" um folgenden Unterabschnitt ergänzt
Staatlich rechtsverbindliche Normen sind frei zugänglich Forderung: * Sämtliche für die Schweiz verbindlichen Normen müssen frei zugänglich sein Gemäss Schweizer Urheberrecht sind amtliche Erlasse frei zugänglich. Allerdings kann der Gesetzgeber Normen als rechtsverbindlich erklären, die etwa durch den Schweizerischen Normenverband kostenpflichtig vertrieben werden. Dies ist nicht akzeptabel; aus Sicht der Piratenpartei sollen Normen entweder frei zugänglich sein oder dürfen durch den Staat nicht rechtsverbindlich erklärt werden.
Begründung:
Gemäss Art. 5 Abs. 1 des Schweizer Urheberrecht (SR 231.1) erhalten u.a.
a. Gesetze, Verordnungen, völkerrechtliche Verträge und andere amtliche Erlassekeinen Urheberrechtsschutz.
Diese für einen Rechtsstaat grundsätzlich sinnvolle Regelung kann aber dadurch unterlaufen werden, dass der Gesetzgeber Normen für rechtsverbindlich erklärt, die einen entsprechenden Schutz geniessen. Ein entsprechender Fall wurde 2011 durch den «Gaht's no!-Priis» 2011 der FDP bekannt (siehe http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/stadt_region/artikel-1.13493057 ). Entsprechenden Entwicklungen gilt es Einhalt zu gebieten: Entweder dürfen derartige Normen nicht als rechtsverbindlich erklärt werden oder sie müssen frei zugänglich (besser: tatsächlich gemeinfrei) sein.
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