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Beschluss / Décision #6739
closedGeschäftsreglement
Status:
Angenommen / Accepté
Priority:
Normal
Assignee:
-
Target version:
-
Start date:
30 March 2015
Due date:
% Done:
0%
Estimated time:
Beschlussart / Forme:
Präsenzsitzung / Réunion présence
Umsetzung / Réalisation:
Antragsteller/Demandeur:
Stimme/Vote Jorgo:
Stimme/Vote Pipo:
Stimme/Vote SteffG:
Stimme/Vote niggi:
Stimme/Vote Jonas:
Stimme/Vote Vipa:
Stimme/Vote Pascal:
Description
Neues Geschäftsreglement wie folgt.
Grundsätze:- Möglichst schlank
- Was nicht drinsteht, kann trotzdem gemacht werden
- Was nicht um- und durchsetzbar ist, gehört nicht rein
- Was keine rechtliche Wirkung hat, gehört nicht rein
Geschäftsreglement¶
Art 1 Mitglieder¶
- Die Benennung eines Vertreters einer kantonalen Sektion erfolgt schriftlich an die Co-Präsidenten. Es ist das Protokoll des Beschlusses der Kantonalen Sektion beizufügen.
- Ein Wechsel ist ab angegebenen Datum oder, falls dieses fehlt, ab dem Datum der Mitteilung wirksam.
- Alle Vorstandsmitglieder haben das gleiche Stimmrecht und nehmen Verantwortung für mindestens ein Ressort wahr.
- Unterschriftsberechtigt sind die Co-Präsidenten und der Schatzmeister jeweils einzeln.
Art 2 Ressorts¶
- Der Vorstand beschliesst für jedes Ressort ein verwantwortliches Vorstandsmitglied und einen Stellvertreter.
- Der Verantwortliche sorgt eigenständig dafür, dass alle mit dem Ressort zusammenhängenden Aufgaben erfüllt werden und trifft die dazu notwendigen Beschlüsse, soweit in seiner Kompetenz.
- Der Verantwortliche kann Beauftragungen aussprechen und entziehen.
- Der Verantwortliche dokumentiert seine Beschlüsse.
Art 3 Finanzkompetenz¶
- Die Ausgabenkompetenz liegt grundsätzlich beim Gesamtvorstand.
- Jedes Vorstandsmitglied hat Ausgabenkompetenz bis 100 Franken pro Monat, die Co-Präsidenten und der Schatzmeister jeweils bis 500 Franken pro Monat. Mehrere Vorstandsmitglieder können ihre Ausgabenkompetenz kumulieren.
- Der Schatzmeister führt Zahlungen und Erstattungen gemäss Beschlusslage autonom aus.
Art 4 Personal¶
- Über die Anstellung, Entlassung und Entlöhnung des Personals entscheiden die Co-Präsidenten mit dem Schatzmeister in nicht-öffentlicher Sitzung.
- Der Schatzmeister ist der Vorgesetze des gesamten Personals.
Art. 5 Abmeldung¶
- Abgemeldete Mitglieder des Vorstandes werden bei der Berechnung von Mehrheiten und Quoren nicht berücksichtigt.
- Es gilt als abgemeldet, wer per E-Mail oder Telefon nicht innerhalb von 5 Tagen erreichbar ist.
Art 6 Allgemeine Beschlussfassung¶
- Die Entscheide werden grundsätzlich mit einfachem Mehr der Anwesenden gefasst.
- Gibt es keine Gegenrede, so gilt an der Sitzung als beschlossen, was der Sitzungsleiter vorschlägt.
Art 7 Sitzungen¶
- Die Sitzung muss mindestens eine Woche im Voraus unter Angabe von Ort, Zeit und Datum bekannt gegeben werden.
- Mit Zustimmung aller nicht abgemeldeten Vorstandsmitglieder kann jederzeit eine ausserordentliche Sitzung abgehalten werden.
- Die regelmässige Sitzung des Vorstandes findet online jeden zweiten Dienstag statt. Zur regelmässigen Sitzung muss nicht eingeladen werden.
Art 8 Umlaufbeschluss¶
- Ein Umlaufbeschluss wird im Projects gefasst und per Email angekündigt.
- Der Umlaufbeschluss gilt als gefasst, wenn die Mehrheit der Vorstandsmitglieder zustimmen.
Art 9 Antragsrecht¶
- Anträge an den Vorstand sind vorgängig mit dem zuständigen Ressortleiter zu besprechen und dann im Project einzugeben.
- Der Vorstand behandelt in der Regel nur Anträge, welche 24 Stunden vor der Sitzung gestellt wurden.
Art 10 Protokollierung¶
- Der Sitzungleiter sorgt dafür, dass die Entscheide protokolliert werden.
- Das Protokoll gilt als genehmigt, wenn bis 7 Tage nach Publikation und Ankündigung per Email keine Beschwerden eingehen.
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