Protokoll der PV der Piratenpartei Zentralschweiz

Anwesende

Mitglieder Gäste

Eröffnung und Formalia

Florian eröffnet die Piratenversammlung.

Wahl des Versammlungsleiters

Valentina Welser stellt sich als Versammlungsleitung für die heutige PV zur Verfügung.

Abstimmung

Bestimmung des Protokollanten und des Stimmzählers

Die Versammlungsleitung benennt Jolanda Spiess zum Protokollanten und Moira Brülisauer zum Stimmzähler.

Genehmigung der Trakandenliste

Abstimmung

Traktanden

#7352 Genehmigung der Protokolle

eingereicht von: STH, MBR

_Antrag zurück gezogen durch die Antragsteller. _

Abwahl des Vorstandes und Ergänzungs-/Neuwahl

Antrag #7353 Abwahl Abberufung/Neuwahl des Vorstandes

eingereicht von: STH, MBR

Antrag
Die Piratenversammlung möge beschliessen, den Vorstand gestützt auf Art. 65 Abs. 3 ZGB abzuberufen, weil er durch interne Streitigkeiten arbeitsunfähig ist und weil er seinen Aufgaben nicht inner nützlicher Frist nachgekommen ist, sich namentlich noch nicht konstituiert hat.
Eventualiter möge die Piratenversammlung beschliessen, Florian Mauchle gestützt auf Art. 65 Abs. 3 ZGB abzuberufen, weil er seinen Aufgaben nicht innert nützlicher Frist nachgekommen ist, namentlich nicht für die Konstituierung des Vorstandes gesorgt hat, und Biljana Lukic gestützt auf Art. 65 Abs. 3 ZGB abzuberufen, weil sie durch unbelegte Unterstellungen gegenüber einem anderen Vorstandsmitglied die Arbeitsfähigkeit des Vorstandes verunmöglichte.
Die Piratenversammlung möge in der Folge ausserdem den Vorstand bzw. die Präsidentin und mindestens eine Vizepräsidentin neu wählen.

Begründung
Ausführlichere Begründung im Bestreitungsfalle vorbehalten.

Antrag #7359 "Abberufung/Neuwahl des Vorstands"

eingereicht von: ABR, STH, MBR

Antrag:
Die Piratenversammlung möge beschliessen, den gesamten Vorstand gestützt auf Art. 65 Abs. 3 ZGB abzuberufen, weil er durch interne Streitigkeiten arbeitsunfähig ist und weil er seinen Aufgaben nicht inner nützlicher Frist nachgekommen ist, sich namentlich noch nicht konstituiert hat.

Begründung:
Das Präsidium der PPZS ist in sich zerstritten. Der gesunde Menschenverstand gebietet, dass dies nicht an Einzelpersonen festgemacht werden kann, sondern die Ursachen auf mehrere Faktoren gründen. Deshalb soll der gesamte Vorstand neu gewählt werden, um etwaigen künftigen Streitigkeiten vorzubeugen.

Antrag zurück gezogen

Diskussion Abstimmung

VL VWEunterbricht die Versammlung für 5 Minuten

Diskussion Abstimmung

Wahlen

Diskussion

Die Versammlungsleitung übergibt die Leitung für die Wahlen an Renato Sigg

Wahl des Präsidenten

Kandidaten Diskussion 1. Wahlgang 2. Wahlgang

Wahl des Schatzmeisters

Kandidaten Diskussion 1. Wahlgang

Wahl der Vize-Präsidenten

Kandidaten Diskussion 1. Wahlgang Annahme der Wahl

Antrag #7358 Statutenänderung betreffend Artikel 5 Urabstimmung

eingereicht von: STH, MBR

Antrag

Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Stauten wie folgt zu ändern:

Alt
Art. 5
1-4 ...
5 Die Piratenversammlung kann auch durch Urabstimmung, entweder online, offen und namentlich oder brieflich und geheim, entscheiden.
6-8 ...

Neu
Art. 5
1-4 ...
5 Die Piratenversammlung kann auch durch Urabstimmung, online oder brieflich, entscheiden.
6-8 ...

Begründung

Schon bald wird das neue Urabstimmungssystem der PPS zur Verfügung stehen, welche neu geheime Onlineabstimmungen ermöglichen wird.

Diskussion Abstimmung

Antrag #7357 Statutenänderung betreffend Artikel 8 Ordnungsmassnahmen bei Pflichtverletzung

eingereicht von: MBR, STH

Antrag

Alt
Art. 8
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positio-
nen der Piratenpartei Zentralschweiz, so kann das Piratengericht durch jedes Organ
oder fünf Piraten zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7 ...

Neu
Art. 8
1-2 ...
3 Schadet ein Mitglied in Verletzung seiner Pflichten dem Zweck oder den Positio-
nen der Piratenpartei Zentralschweiz, so kann das Piratengericht durch jedes Organ
oder drei Piraten zur Verhängung einer Ordnungsmassnahme angerufen werden.
4-7 ...

Begründung

Das Quorum von fünf Piraten für ein Ordnungsmassnahmenverfahren wegen Pflichtverletzung ist unrealistisch hoch, da wir aktuell keine 15 Piraten sind.

Diskussion Abstimmung

Antrag #7356 Statutenänderungen betreffend Artikel 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder und Artikel 7 Vorstand

eingereicht von: MBR, STH

Antrag

Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern:

Alt
Art. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1-3 ...
4 Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Zweck und die Positionen der Piratenpartei Zentralschweiz zu respektieren und Schaden davon abzuwenden sowie alle anderen Mitglieder mit Anstand und Respekt zu behandeln.

Art. 5
1 Die Piratenversammlung ist zuständig für:
a. den Beschluss von Parteiprogramm und Positionen;
b-m ...
2-8 ...

Neu
Art. 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1-3 ...
4 Jedes Mitglied ist verpflichtet, den Zweck und die Identität der Piratenpartei Zentralschweiz zu unterstützen und Schaden davon abzuwenden sowie alle anderen Mitglieder mit Anstand und Respekt zu behandeln.

Art. 5
1 Die Piratenversammlung ist zuständig für:
a. den Beschluss von Identität, Parteiprogramm und Positionen;
b-m ...
2-8 ...

Art. 7
1-4 ...
5 Der Parteipräsident vertritt die Piratenpartei Zentalschweiz gegen aussen. Er wird dabei von den Vizepräsidenten unterstützt. Die Parlamentsmitglieder sind in ihrer parlamentarischen Arbeit davon entbunden.

Begründung

Die aktuelle Regelung, dass jedes Mitglied sämtliche Positionen unterstützen soll ist weder realistisch noch wünschenswert im Sinne des Meinungspluralismus. Der Präsident und die Vizepräsidenten sollen jedoch die Partei vertreten. Dies ergibt aber ein besonderes Problem mit mit den Parlamentsmitgliedern, welche ihr Mandat frei ausüben sollen. Die noch zu erarbeitende Identität soll die verbindenden Grundhaltungen der Piratenpartei Zentralschweiz festhalten.

Diskussion Abstimmung

Antrag #7355 Statutenänderungen betreffend Artikel 6 Präsident der Piratenversammlung

eingereicht von: MBR, STH

Die Piratenversammlung möge beschliessen, die Statuten wie folgt zu ändern:

Alt
Art. 6
1-2 ......
3 Der Versammlungspräsident wird von der Piratenversammlung für ein Amtsjahr gewählt werden. Verzichtet die Piratenversammlung darauf, einen Versammlungspräsidenten zu wählen, so nimmt der Parteipräsident dessen Aufgaben wahr.

Neu
Art. 6
1-2 ......
3 Der Versammlungspräsident wird von der Piratenversammlung für ein Amtsjahr gewählt werden. Ist das Amt vakant oder der Amtsträger handlungsunfähig, so nimmt der Vorstand dessen Aufgaben wahr.

Begründung

Wenn der PPV zurücktritt oder handlungsunfähig wird, muss trotzdem irgendwie eine PV zustande kommen.

Diskussion Abstimmung

Neuwahl #7354: des Präsidenten der Piratenversammlung

Kandidaten Diskussion 1. Wahlgang Annahme der Wahl

Varia

Nationdelegierte

eingereicht von von: BLU

Variatext: Diskussion

Schluss

Die Sitzungsleitung schliesst die Sitzung um 21:08 CEST.